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Apple muss zahlen – aber die Steuervermeidung geht weiter

Attac fordert Gesamtkonzernsteuer für eine angemessene Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Eine von vielen Apple-Geschichten des Steuerdumpings hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Ende gefunden. Viele Jahre konnte Apple mit Unterstützung der Regierung Irland als Steuersumpf nutzen. 2016 forderte die EU-Kommission dann endlich die irische Regierung auf, 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2014 zurückzufordern. Mit Aktionen und der Verbreitung von Informationen dazu auf verschiedenen Plattformen hatte Attac den Steuerklau von Apple einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Sowohl Irland als auch Apple wehrten sich damals gerichtlich gegen die Entscheidung der EU-Kommission. Auf Druck der EU hatte Irland dann zugesagt, das Geld von Apple unter dem Vorbehalt der endgültigen Klärung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.

Im Juli 2020 zeigte dann das Urteil des Europäischen Gerichts (erste europäische Instanz), wie schwierig es ist, die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bei der Steuerfestsetzung anzuwenden – denn das Gericht bestätigte die Position von Apple und Irland. Nach diesem Richterspruch wäre es europäisches Recht, dass multinationale Unternehmen weniger als ein Prozent Steuern zu zahlen.

Mit dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes vom 10. September 2024 ist nun in zweiter und letzter europäischer Instanz die endgültige Entscheidung gefallen: Die Anordnung der EU-Kommission war rechtens. Die irische Steuerbehörde bekommt 13 Milliarden Euro, die sie eigentlich gar nicht will.

Damit ist aber nur ein fauler Apfel von Apple beseitigt. Im April 2024 verhängte die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverstößen eine Geldbuße von 1,8 Milliarden Euro, und im Juni stellte die EU-Kommission fest, dass Apple gegen das europäische Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act) verstößt, und kündigte Strafen in Höhe mehrerer Milliarden Euro an, sollte Apple seine Geschäftspraktiken nicht ändern.

Auf der steuerpolitischen Seite hat sich die Welt weitergedreht. Einerseits ist Apple der EU entflohen und hat seinen Steuersitz auf die Insel Guernsey verlegt.  Auf dieser Kanalinsel außerhalb der EU und im Privatbesitz der englischen Krone herrscht König Charles II. über diesen Steuersumpf. Andererseits müssen demnächst alle großen internationalen Konzerne einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent zahlen – aber das ist nicht nur gemessen an den Steuern auf Löhne und Gehälter bei weitem nicht genug.

In dem nun geklärten Fall ging es darum, wie viel Steuern Apple in Irland zahlen sollte. Aber die Frage, warum das Recht, Gewinne zu besteuern, die in einem beliebigen Teil der Welt erwirtschaftet wurden, nur Irland zustehen sollte, bleibt weiter unbeantwortet. In einem fairen Steuersystem würden die Steuerzahlungen gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist. Deshalb fordert Attac weiterhin eine Gesamtkonzernsteuer – für eine angemessene Besteuerung von Unternehmensgewinnen, egal wo sie erwirtschaftet wurden.


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Apple muss zahlen – aber die Steuervermeidung geht weiter

Attac fordert Gesamtkonzernsteuer für eine angemessene Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Eine von vielen Apple-Geschichten des Steuerdumpings hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Ende gefunden. Viele Jahre konnte Apple mit Unterstützung der Regierung Irland als Steuersumpf nutzen. 2016 forderte die EU-Kommission dann endlich die irische Regierung auf, 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen Steuervergünstigungen für die Jahre 2003 bis 2014 zurückzufordern. Mit Aktionen und der Verbreitung von Informationen dazu auf verschiedenen Plattformen hatte Attac den Steuerklau von Apple einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Sowohl Irland als auch Apple wehrten sich damals gerichtlich gegen die Entscheidung der EU-Kommission. Auf Druck der EU hatte Irland dann zugesagt, das Geld von Apple unter dem Vorbehalt der endgültigen Klärung auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.

Im Juli 2020 zeigte dann das Urteil des Europäischen Gerichts (erste europäische Instanz), wie schwierig es ist, die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bei der Steuerfestsetzung anzuwenden – denn das Gericht bestätigte die Position von Apple und Irland. Nach diesem Richterspruch wäre es europäisches Recht, dass multinationale Unternehmen weniger als ein Prozent Steuern zu zahlen.

Mit dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes vom 10. September 2024 ist nun in zweiter und letzter europäischer Instanz die endgültige Entscheidung gefallen: Die Anordnung der EU-Kommission war rechtens. Die irische Steuerbehörde bekommt 13 Milliarden Euro, die sie eigentlich gar nicht will.

Damit ist aber nur ein fauler Apfel von Apple beseitigt. Im April 2024 verhängte die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverstößen eine Geldbuße von 1,8 Milliarden Euro, und im Juni stellte die EU-Kommission fest, dass Apple gegen das europäische Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act) verstößt, und kündigte Strafen in Höhe mehrerer Milliarden Euro an, sollte Apple seine Geschäftspraktiken nicht ändern.

Auf der steuerpolitischen Seite hat sich die Welt weitergedreht. Einerseits ist Apple der EU entflohen und hat seinen Steuersitz auf die Insel Guernsey verlegt.  Auf dieser Kanalinsel außerhalb der EU und im Privatbesitz der englischen Krone herrscht König Charles II. über diesen Steuersumpf. Andererseits müssen demnächst alle großen internationalen Konzerne einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent zahlen – aber das ist nicht nur gemessen an den Steuern auf Löhne und Gehälter bei weitem nicht genug.

In dem nun geklärten Fall ging es darum, wie viel Steuern Apple in Irland zahlen sollte. Aber die Frage, warum das Recht, Gewinne zu besteuern, die in einem beliebigen Teil der Welt erwirtschaftet wurden, nur Irland zustehen sollte, bleibt weiter unbeantwortet. In einem fairen Steuersystem würden die Steuerzahlungen gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist. Deshalb fordert Attac weiterhin eine Gesamtkonzernsteuer – für eine angemessene Besteuerung von Unternehmensgewinnen, egal wo sie erwirtschaftet wurden.