Soziale Sicherheit
Soziale Sicherheit als ein Menschenrecht gilt uneingeschränkt für jeden einzelnen Menschen und muss zentraler Bezugspunkt jeglicher Sozialpolitik sein.
Jeder Mensch hat allein auf Grund seiner Existenz das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben –
und zwar sowohl am materiellen Reichtum wie an allen anderen Lebensäußerungen einer Gesellschaft.