Menü

Hinweise zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Seit dem Jahr 2000 engagiert sich Attac Deutschland, das Projekt des Attac-Trägervereins, für eine bessere Welt. Attac verfolgt satzungsgemäß gemeinnützige Zwecke. 

Dennoch hat das Finanzamt Frankfurt Attac im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, Attac engagiere sich „zu politisch“. Attac darf seitdem keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge mehr ausstellen. 

Mit dem letztinstanzlichen Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Januar 2021 ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden. Attac wird nun Verfassungsbeschwerde einreichen.

Dem Urteil des BFH vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, in den sich auch das Bundesfinanzministerium einschaltete. So gewann Attac 2016 einen ersten Prozess vor dem Finanzgericht Kassel klar. Für die Richter*innen bestand kein Zweifel an der Gemeinnützigkeit von Attac. Doch das Bundesfinanzministerium wies das Frankfurter Finanzamt an, Revision zu beantragen. Im Februar 2019 hob der BFH das Urteil des Hessischen Finanzgerichts auf und verwies den Prozess zur Neuverhandlung zurück an das Finanzgericht. In diesem zweiten Prozess blieb den Richter*innen nichts anderes übrig, als den Vorgaben des BFH zu folgen und die Klage von Attac diesmal abzuweisen. Nachdem der BFH die Revision von Attac gegen dieses Urteil erwartungsgemäß zurückgewiesen hat, ist der Rechtsweg erschöpft und der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei.

Spendenkonto

Attac Trägerverein e.V.
IBAN: DE57 43060967 0800100800
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank