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Was ist der Koordinierungskreis?

Der Koordinierungskreis von Attac Deutschland ist ein Arbeitsgremium. Es vertritt Attac im Rahmen der politischen Beschlüsse des Ratschlags und des Attac-Rats nach außen, ist zuständig für bundesweite Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit und organisiert den internen Kommunikationsfluss. Er erfüllt die Arbeitgeberrolle gegenüber dem Bundesbüro.

Der Koordinierungskreis besteht aus 25 Mitgliedern. 14 Mitglieder entsenden die Attac-Gruppen, sechs die Mitgliedsorganisationen und drei weitere die bundesweiten Attac-Arbeitszusammenhänge wie Arbeitsgruppen, Kampagnengruppen, FLINTA*-Plenum. Junges Attac entsendet zwei Mitglieder in den Koordinierungskreis. Die Mitglieder des Koordinierungskreises werden von den Delegierten gewählt.

So wird gewählt

Für die Vertreter*innen der Attac-Gruppen gilt: Alle Kandidat*innen müssen ein Mandat einer aktiven Attac-Gruppe haben. Gewählt ist nur, wer mindestens 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält. Alle Kandidat*innen müssen in ihrer Vorstellung offenlegen, welchen anderen politisch aktiven Organisationen und Parteien sie angehören und ob sie dort Ämter oder Mandate bekleiden. Die Wahl findet geheim statt.

Zehn der 14 Vertreter*innen der Attac-Gruppen werden auf dem Ratschlag von den fünf öffentlich tagenden Regionalversammlungen gewählt. Jede Regionalversammlung wählt zwei Vertreter*innen, davon jeweils maximal einen Mann. Die verbleibenden vier Plätze werden vom Plenum der Delegierten aus den Attac-Gruppen bestimmt, wobei insgesamt nicht mehr als sieben Männer gewählt werden können.

Die sechs Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen werden auf einer Versammlung der anwesenden bundesweit arbeitenden Organisationen nach einem festgelegten Verfahren gewählt. Es werden nur die Organisationen gewählt, die mindestens 50 Prozent der Stimmen erhalten. Die Vertreter*innen sollen eine ausgewogene Mischung ergeben, die die verschiedenen Teile des Bündnisses gut abbildet.

Die Bestimmung der drei Vertreter*innen der bundesweiten Arbeitszusammenhänge erfolgt im letzten Schritt. Dabei soll berücksichtigt werden, welche bundesweiten Arbeitszusammenhänge im Koordinierungskreis noch fehlen. Die kandidierenden Arbeitszusammenhänge benennen jeweils eine Person. Bestimmt werden jedoch Arbeitszusammenhänge, nicht natürliche Personen. Dazu wird im Plenum eine Liste von nicht oder nicht ausreichend im Koordinierungskreis vertretenen Arbeitszusammenhängen gesammelt. Dem Plenum bleibt überlassen, ob es die Auswahl durch eine Arbeitsgruppe vorbereiten lässt oder direkt wählt.