Abtreibung legalisieren – jetzt!
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach wie vor grundsätzlich verboten. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) führt die Abtreibung seit über 150 Jahren im Abschnitt "Straftaten gegen das Leben", in dem auch Mord und Totschlag gelistet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch jedoch straflos.
Das „Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung“ hat in der letzten Woche die Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ mit mehr als 50.000 Unterschriften an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien übergeben. Die Petitionsübergabe sowie Bildaktionen zum Thema fanden im Rahmen einer Aktion der zwölfwöchigen Kampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt“ statt, in der auch das bundesweite Attac-FLINTA*-Plenum mitarbeitet.
Bei einer Online-Pressekonferenz hat das Bündnis zudem einen Gesetzesentwurf zur außerstrafrechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt, der von 26 bei diesem Thema maßgeblichen Verbänden und Organisationen unterstützt wird. Die Professorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ angehörten, haben mit ihrem Gesetzesentwurf nun die Empfehlungen der Kommission umgesetzt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
„Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, daher sollten Abtreibungen in Deutschland noch in dieser Legislatur sicher, zugänglich und kostenfrei werden“, sagt Annette Schnoor vom Attac-FLINTA*-Plenum. Attac Deutschland fordert die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung.