Berliner Verfassungsrichter stärken Position von Privatisierungsgegnern
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt das heutige Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes, demzufolge das vom Berliner Wassertisch initiierte Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge für die Berliner Wasserwirtschaft zulässig ist. "Dieses Urteil dürfte auch bundesweit bahnbrechend sein", stellte Dorothea Härlin von Attac Berlin fest. "Der Richterspruch stärkt nicht nur die Rolle von Volksbegehren, sondern enthält auch Ansatzpunkte, die unsere Forderung nach einer Offenlegung der Verträge inhaltlich stützen." So hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Begründung festgestellt, dass "die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind. Auch bei Beteiligung privater Dritter dürften die Rechtsgeschäfte daher "nicht dem öffentlichen Recht entzogen" werden.
Der Berliner Wassertisch, 2006 von Attac Berlin gegründet und mittlerweile ein breites Bündnis aus Einzelpersonen und Organisationen, engagiert sich für eine Rekommunalisierung der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe und will die geheim gehaltenen Verträge zwischen den privaten Investoren und der Stadt vor Gericht auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen. "Dafür müssen aber die Verträge offen gelegt werden, deshalb unser Volksbegehren", sagte Claus Kittsteiner, ebenfalls aktiv bei Attac Berlin.
Attac wird sich in den kommenden Monaten mit einer bundesweiten Kampagne verstärkt gegen die zunehmende Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge durch so genannte Public Private Partnerships (PPP) engagieren. Ein erstes bundesweites Vernetzungstreffen fand am Wochenende statt. Dorothea Härlin: "Das Berliner Urteil ist ein gutes Zeichen. Denn Geheimverträge sind generell ein Schlüsselinstrument beim Ausverkauf des öffentlichen Eigentums."
Für Rückfragen und Interviews:
- Dorothea Härlin, Attac Berlin, Tel. (0162) 894 1584
- Claus Kittsteiner, Attac Berlin, Tel. (01522) 921 6648