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Übergewinnsteuer Unser Plan für einen solidarischen Weg aus der Krise

Aktion für die Übergewinnsteuer vor dem Kanzleramt 15. September 2022 Berlin

Im Vordergrund stehen zwei Kameramänner, die im Hintergrund schrill-bunt verkleidete Menschen mit Masken von Boris Johnson und Olaf Scholz aufnehmen, ganz hinten ist unscharf ein Transparent zu erkennen.
Scholz, Johnson und Draghi hocken vor dem Kanzleramt mit ihren Punkten. Im Hintergrund sieht man das Transparent mit dem Slogan "Eurovision Übersteuergewinn Contest. Olaf, hol 100 Milliarden Euro statt Germany Zero Points"
Johnson, Scholz und Draghi halten ihre Punkte vor dem Kanzleramt
Scholz, Johnson und Draghi hocken vor dem Kanzleramt mit ihren Punkten. Im Hintergrund sieht man das Transparent mit dem Slogan "Eurovision Übersteuergewinn Contest. Olaf, hol 100 Milliarden Euro statt Germany Zero Points"
Im Vordergrund ist eine Schulklasse zu sehen, die der Aktion zusehen, im Hintergrund ist die Aktion vor dem Kanzleramt zu sehen.
Die Aktivist*innen Putzen Konfetti vor dem Kanzleramt weg.
Bilder: Sascha Bachmann

Übergewinne als Ergebnis wirtschaftlicher Krisen- und Umbruchzeiten sollen besteuert werden. Darüber besteht breite Einigkeit. Kritiker weisen dagegen bei ihrer Ablehnung gerne darauf hin, dass unklar ist, welche Gewinne gemeint sind und wie eine Steuer daraus ermittelt werden kann. Diese Einwände haben jedoch keine Substanz.

Übergewinne entstehen einerseits aus einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Konzerne (z. B. Google, Amazon) oder Konzerngruppen (Oligopole, wie z.B. Ölindustrie). Die dadurch erreichbaren Übergewinne sind strukturell dauerhaft. Eine zusätzliche Besteuerung dieser Gewinne ergibt sich bereits aus kartellrechtlichen Erwägungen. Für ihre Besteuerung braucht es einen gesellschaftlichen Konsens und eine grundsätzliche Regelung im Körperschaftssteuergesetz. Wir haben dazu einen Vorschlag im Rahmen unsere Attac-Steuerkonzepts entwickelt.

Zum anderen entstehen Übergewinne als leistungslose Mitnahmegewinne (windfall-profits) aus Verwerfungen der Marktgegebenheiten durch externe Faktoren – aktuell durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der durch Corona versursachten Störungen der weltweiten Lieferketten. Für diese Mitnahmeprofite sollten in einer aktuellen Krisensituation, wie wir sie heute haben, kurzfristige Regelungen getroffen werden, die zeitlich begrenzt sind. 

Die Höhe dieser Zufallsgewinne kann mit hoher Trennschärfe dadurch identifiziert und berechnet werden, dass ein Unternehmen kurzfristig einen sprunghaften Anstieg der Gewinnrate erzielt, ausgedrückt beispielsweise in der international definierten Kennzahl „Gewinn im Verhältnis zum eingesetzten Kapital“ (ROCE - Return on Capital Employed).

Diese Gewinne führen notwendig zu entsprechenden Verlusten bei anderen Marktteilnehmern (zum Beispiel den Kunden der Strom und Gaslieferanten oder von Zwischenhändlern oder energieintensiven Firmen), die gegebenenfalls sogar vom Staat gerettet werden bzw. sozial ausgeglichen werden müssen. Daher macht es Sinn, dass diese Ausgleichszahlungen durch eine zeitnahe Besteuerung der Mitnahmegewinne ganz oder teilweise finanziert werden.“

Wir schlagen daher vor, dass bei einer Steigerung der Gewinnrate um mehr als 50% gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre, der darüberliegende Gewinnanteil mit einem Steuersatz von 50% besteuert wird, bei einer Steigerung um mehr als 100% (Verdoppelung der Gewinnrate) der entsprechende Gewinnanteil mit einem Steuersatz von 80%. Damit wird eine weitgehende Abschöpfung der leistungslos erzielten Gewinne erreicht ohne in Gefahr zu geraten, damit unternehmerische Aktivitäten einzuschränken.

Wichtig ist jedoch, dass bei der Ermittlung inländischer Gewinne eventuelle Gewinnverschiebungen in Steueroasen und andere „Steueroptimierungsmaßnahmen“ herausgerechnet werden. Mit dem OECD-Rahmenwerk zur Unternehmensbesteuerung in Form einer Gesamtkonzernbesteuerung liegt dafür auch eine Basis vor. Diese globale Umstellung der Unternehmensbesteuerung ist eine von Attac seit langem erhobene Forderung, die nun schrittweise umgesetzt wird.

Einer marktwirtschaftlich sinnvollen und sozial gerechten Übergewinnbesteuerung stehen daher keine technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegen. 

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Übergewinnsteuer konsequent umzusetzen.

Mitleid mit Konzernen? Hier kannst du für sie vom Balkon klatschen:

www.klatschen-für-konzerne.de