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Quo vadis Krankenhausreform?

Gemeinwohlorientierte Daseinsfürsorge statt Etikettenschwindel des KHVVG

Anlässlich der Beratung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat am 22. November ziehen Attac, das Bündnis Klinikrettung, Krankenhaus statt Fabrik und das Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen Bilanz: 20 Jahre Finanzierung mit DRG-Fallpauschalen haben aus deutschen Krankenhäusern Wirtschaftsbetriebe statt Orte sozialer Daseinsfürsorge gemacht.

„Krankenhäuser schauen nur noch auf die eigenen Finanzen und verlieren dabei gleichzeitig das Wohl der ihnen anvertrauten Patient*innen zunehmend aus dem Auge“, kritisiert Dagmar Paternoga aus der bundesweiten Attac-AG Soziale Sicherungssysteme und Mitgründerin des Bündnisses Krankenhaus statt Fabrik. „Eine grundlegende Reform sowohl der Planung als auch der Finanzierung der stationären Versorgung ist längst überfällig!“

Vor knapp zwei Jahren hat Gesundheitsminister Lauterbach das von ihm geplante Gesetz zur Krankenhausreform angestoßen, um eine Entökonomisierung der Krankenhausversorgung voranzutreiben. Zum ersten Januar 2025 soll die Reform nun in Kraft treten.

„Mit dem im Herbst im Bundestag verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser nicht verbessert, sondern nur noch schlimmer. Hier findet lediglich ein Etikettenschwindel und nicht die nötige Reform statt“, sagt Dagmar Paternoga. Die DRG-Fallpauschalen bleiben bestehen, sie werden lediglich auf 40 Prozent der Behandlungserlöse begrenzt. Für Attac sind die Fallpauschalen die Ursache der Ökonomisierung, die den Profit vor den Menschen stellt. Eine als Vorhaltevergütung beschriebene zweite Säule der vorgeschlagenen Finanzierung enthält ebenfalls finanzielle Anreize zur Fallzahlausweitung und hat mit dem eigentlichen Zweck, die Vorhaltung von Personal und Betten in den Kliniken zu vergüten, damit in besonderen Notlagen zu jeder Zeit Patient*innen aufgenommen werden können, nichts zu tun.

Da die Gesamtvergütung für die stationäre Behandlung unverändert bleibt, wird es nur zur Umverteilung des verfügbaren Budgets zwischen den Krankenhäusern kommen, mit der Folge, dass noch mehr kleine Krankenhäuser schließen. „Die stationäre Grundversorgung wird so besonders auf dem Land zusammenbrechen. Durch das Kliniksterben sind hohe Wartezeiten und lange Wege – besonders für Schwangere, Kinder und alte Menschen – in Zukunft unvermeidbar“, sagt Arndt Dohmen, Mitglied der Attac-AG Soziale Sicherungssysteme und Mitgründer des Bündnisses Krankenhaus statt Fabrik.

Attac kritisiert, dass das KHVVG erneut wie andere Reformversuche allein den Interessen neoliberaler Gesundheitskonzerne dient, Arbeitsbedingungen für Beschäftigte verschlechtert und Bedürfnisse der Patient*innen hinten anstellt. Krankenhäuser müssen wieder zu staatlichen Einrichtungen gemeinwohlorientierter Daseinsfürsorge werden. Dafür ist notwendig,

  • dass Krankenhäuser den Aufwand bezahlt bekommen, den sie bei sparsamer Betriebsführung für die Behandlung der Patient*innen brauchen.
  • dass Gewinne durch den Betrieb von Krankenhäusern gesetzlich verboten werden (wie bereits früher von 1972 bis 1984).
  • dass Standorte und die jeweiligen Leistungsangebote von Krankenhäusern demokratisch regional geplant und von der Regierung auf Landesebene genehmigt werden.

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Quo vadis Krankenhausreform?

Gemeinwohlorientierte Daseinsfürsorge statt Etikettenschwindel des KHVVG

Anlässlich der Beratung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat am 22. November ziehen Attac, das Bündnis Klinikrettung, Krankenhaus statt Fabrik und das Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen Bilanz: 20 Jahre Finanzierung mit DRG-Fallpauschalen haben aus deutschen Krankenhäusern Wirtschaftsbetriebe statt Orte sozialer Daseinsfürsorge gemacht.

„Krankenhäuser schauen nur noch auf die eigenen Finanzen und verlieren dabei gleichzeitig das Wohl der ihnen anvertrauten Patient*innen zunehmend aus dem Auge“, kritisiert Dagmar Paternoga aus der bundesweiten Attac-AG Soziale Sicherungssysteme und Mitgründerin des Bündnisses Krankenhaus statt Fabrik. „Eine grundlegende Reform sowohl der Planung als auch der Finanzierung der stationären Versorgung ist längst überfällig!“

Vor knapp zwei Jahren hat Gesundheitsminister Lauterbach das von ihm geplante Gesetz zur Krankenhausreform angestoßen, um eine Entökonomisierung der Krankenhausversorgung voranzutreiben. Zum ersten Januar 2025 soll die Reform nun in Kraft treten.

„Mit dem im Herbst im Bundestag verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser nicht verbessert, sondern nur noch schlimmer. Hier findet lediglich ein Etikettenschwindel und nicht die nötige Reform statt“, sagt Dagmar Paternoga. Die DRG-Fallpauschalen bleiben bestehen, sie werden lediglich auf 40 Prozent der Behandlungserlöse begrenzt. Für Attac sind die Fallpauschalen die Ursache der Ökonomisierung, die den Profit vor den Menschen stellt. Eine als Vorhaltevergütung beschriebene zweite Säule der vorgeschlagenen Finanzierung enthält ebenfalls finanzielle Anreize zur Fallzahlausweitung und hat mit dem eigentlichen Zweck, die Vorhaltung von Personal und Betten in den Kliniken zu vergüten, damit in besonderen Notlagen zu jeder Zeit Patient*innen aufgenommen werden können, nichts zu tun.

Da die Gesamtvergütung für die stationäre Behandlung unverändert bleibt, wird es nur zur Umverteilung des verfügbaren Budgets zwischen den Krankenhäusern kommen, mit der Folge, dass noch mehr kleine Krankenhäuser schließen. „Die stationäre Grundversorgung wird so besonders auf dem Land zusammenbrechen. Durch das Kliniksterben sind hohe Wartezeiten und lange Wege – besonders für Schwangere, Kinder und alte Menschen – in Zukunft unvermeidbar“, sagt Arndt Dohmen, Mitglied der Attac-AG Soziale Sicherungssysteme und Mitgründer des Bündnisses Krankenhaus statt Fabrik.

Attac kritisiert, dass das KHVVG erneut wie andere Reformversuche allein den Interessen neoliberaler Gesundheitskonzerne dient, Arbeitsbedingungen für Beschäftigte verschlechtert und Bedürfnisse der Patient*innen hinten anstellt. Krankenhäuser müssen wieder zu staatlichen Einrichtungen gemeinwohlorientierter Daseinsfürsorge werden. Dafür ist notwendig,

  • dass Krankenhäuser den Aufwand bezahlt bekommen, den sie bei sparsamer Betriebsführung für die Behandlung der Patient*innen brauchen.
  • dass Gewinne durch den Betrieb von Krankenhäusern gesetzlich verboten werden (wie bereits früher von 1972 bis 1984).
  • dass Standorte und die jeweiligen Leistungsangebote von Krankenhäusern demokratisch regional geplant und von der Regierung auf Landesebene genehmigt werden.