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Protestcamps: Bundesverwaltungsgericht verkennt Bedeutung für Versammlungsfreiheit

Behinderung des demokratischen Protests beim G20 in Hamburg bleibt ungerügt

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt die massive Behinderung des von Attac und anderen Gruppen organisierten Protestcamps beim G20-Gipfel im Jahr 2017 in Hamburg erneut ungerügt: Die Richter*innen der dritten Instanz haben am Mittwoch die Revision von Attac Deutschland und dem Verein Comm e.V. gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Camps abgewiesen. Attac wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.

„Wir bedauern dieses erneut enttäuschende Urteil. Camps einschließlich Küchen und Schlafzelten gehören genauso zu demokratischem Protest wie Demonstrationen oder Kundgebungen. Auch sie müssen bei politischen Großereignissen vom Versammlungsrecht gedeckt und uneingeschränkt möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland. „Wir halten diese Duldung des Angriffs auf politische Grundrechte durch Stadt und Polizei Hamburg für sehr bedenklich. Die Polizei Hamburg hatte in den Kooperationsgesprächen 2017 von vornherein verkündet, dass sie Schlafen im Camp nicht gestatten wird. Damit setzte sie den erklärten politischen Willen des Senats um, den demokratischen Protest kleinzuhalten. Das ist nicht akzeptabel.“

Rechtsanwältin Ulrike Donat ergänzt: „Das Camp als Teil der mehrtägigen gesamten Protest-Choreografie hat beim G20 nicht die versammlungsrechtliche Bedeutung zugestanden bekommen, die ihm zusteht.“

Mit dem Camp im Volkspark in Hamburg-Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen friedlichen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt, zugleich aber auch der Unterbringung von Teilnehmer*innen verschiedener Protestversammlungen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni 2017 beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht aufgebaut werden. Anstelle des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden anfangs nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Organisiert wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.


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Protestcamps: Bundesverwaltungsgericht verkennt Bedeutung für Versammlungsfreiheit

Behinderung des demokratischen Protests beim G20 in Hamburg bleibt ungerügt

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt die massive Behinderung des von Attac und anderen Gruppen organisierten Protestcamps beim G20-Gipfel im Jahr 2017 in Hamburg erneut ungerügt: Die Richter*innen der dritten Instanz haben am Mittwoch die Revision von Attac Deutschland und dem Verein Comm e.V. gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des Camps abgewiesen. Attac wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.

„Wir bedauern dieses erneut enttäuschende Urteil. Camps einschließlich Küchen und Schlafzelten gehören genauso zu demokratischem Protest wie Demonstrationen oder Kundgebungen. Auch sie müssen bei politischen Großereignissen vom Versammlungsrecht gedeckt und uneingeschränkt möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland. „Wir halten diese Duldung des Angriffs auf politische Grundrechte durch Stadt und Polizei Hamburg für sehr bedenklich. Die Polizei Hamburg hatte in den Kooperationsgesprächen 2017 von vornherein verkündet, dass sie Schlafen im Camp nicht gestatten wird. Damit setzte sie den erklärten politischen Willen des Senats um, den demokratischen Protest kleinzuhalten. Das ist nicht akzeptabel.“

Rechtsanwältin Ulrike Donat ergänzt: „Das Camp als Teil der mehrtägigen gesamten Protest-Choreografie hat beim G20 nicht die versammlungsrechtliche Bedeutung zugestanden bekommen, die ihm zusteht.“

Mit dem Camp im Volkspark in Hamburg-Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen friedlichen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt, zugleich aber auch der Unterbringung von Teilnehmer*innen verschiedener Protestversammlungen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni 2017 beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften zunächst gar nicht aufgebaut werden. Anstelle des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden anfangs nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Organisiert wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.