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Petition: Energiecharta-Vertrag stoppen!

Keine Sonderklagerechte für Konzerne

Attac unterstützt in einem Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen die EU-weite Petition "Energiecharta-Vertrag stoppen – Energiewende retten!". Mit ihrer Unterschrift fordern die Unterstützer*innen die EU-Kommission, das Europaparlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf, aus dem Energiecharta-Vertrag auszusteigen und seine Ausweitung auf andere Länder aufzugeben.

Der ECT (Energy Charter-Treaty) ist ein Handels- und Investitionsvertrag speziell für den Energiesektor, der nach Ende des Kalten Krieges 1998 in Kraft getreten ist. Er schützt alle Investitionen im Energiesektor, einschließlich Kohlebergwerke, Ölfelder und Gaspipelines. Für Investoren enthält er als scharfes Instrument einseitige Klagerechte: Sieht sich ein ausländischer Konzern durch einen Vertragsstaat in seinem Recht auf "faire und gerechte Behandlung" oder in seinem "Recht auf Eigentum" verletzt, kann er den Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen.

Mit 135 bekannt gewordenen Fällen ist der ECT heute das meist genutzte Abkommen für Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). So wurde vor kurzem bekannt, dass der deutsche Konzern RWE die Niederlande auf 1,4 Mrd. Euro Schadensersatz für den Kohleausstieg 2030 verklagt hat.

"Investoren bekommen durch Parallelgerichte ausschließlich Rechte, aber keinerlei Pflichten. Wir brauchen keine Paralleljustiz. Sonderklagerechte für Konzerne gefährden die Demokratie: Drohen sie mit Schadensersatzforderungen, schrecken Gesetzgeber vor dringend notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zurück. So werden Gemeinwohl, Klima- und Umweltschutz Konzerninteressen geopfert“, sagt Hanni Gramann, Mitglied im Attac-Rat.

"Seit 2020 laufen Verhandlungen zu einer Modernisierung des ETC. Die dort von der EU vertretenen Positionen lassen nichts Gutes für die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erwarten. Anstatt ernsthaft die globale Strategie gegen den Klimawandel zu stärken, können Unternehmen weiterhin Staaten wegen einer ehrgeizigen Klimapolitik verklagen", ergänzt Isolde Albrecht, ebenfalls aus dem Attac Rat.


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Petition: Energiecharta-Vertrag stoppen!

Keine Sonderklagerechte für Konzerne

Attac unterstützt in einem Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen die EU-weite Petition "Energiecharta-Vertrag stoppen – Energiewende retten!". Mit ihrer Unterschrift fordern die Unterstützer*innen die EU-Kommission, das Europaparlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf, aus dem Energiecharta-Vertrag auszusteigen und seine Ausweitung auf andere Länder aufzugeben.

Der ECT (Energy Charter-Treaty) ist ein Handels- und Investitionsvertrag speziell für den Energiesektor, der nach Ende des Kalten Krieges 1998 in Kraft getreten ist. Er schützt alle Investitionen im Energiesektor, einschließlich Kohlebergwerke, Ölfelder und Gaspipelines. Für Investoren enthält er als scharfes Instrument einseitige Klagerechte: Sieht sich ein ausländischer Konzern durch einen Vertragsstaat in seinem Recht auf "faire und gerechte Behandlung" oder in seinem "Recht auf Eigentum" verletzt, kann er den Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen.

Mit 135 bekannt gewordenen Fällen ist der ECT heute das meist genutzte Abkommen für Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). So wurde vor kurzem bekannt, dass der deutsche Konzern RWE die Niederlande auf 1,4 Mrd. Euro Schadensersatz für den Kohleausstieg 2030 verklagt hat.

"Investoren bekommen durch Parallelgerichte ausschließlich Rechte, aber keinerlei Pflichten. Wir brauchen keine Paralleljustiz. Sonderklagerechte für Konzerne gefährden die Demokratie: Drohen sie mit Schadensersatzforderungen, schrecken Gesetzgeber vor dringend notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zurück. So werden Gemeinwohl, Klima- und Umweltschutz Konzerninteressen geopfert“, sagt Hanni Gramann, Mitglied im Attac-Rat.

"Seit 2020 laufen Verhandlungen zu einer Modernisierung des ETC. Die dort von der EU vertretenen Positionen lassen nichts Gutes für die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erwarten. Anstatt ernsthaft die globale Strategie gegen den Klimawandel zu stärken, können Unternehmen weiterhin Staaten wegen einer ehrgeizigen Klimapolitik verklagen", ergänzt Isolde Albrecht, ebenfalls aus dem Attac Rat.