Attac unterstützt AfD-Verbotsverfahren
Am heutigen Mittwoch hat eine Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Bundestagsfraktionen einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht. Attac fordert alle Abgeordneten auf, diesen Antrag zu unterstützen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013 von einer rechts-konservativen, eurokritischen Partei zu einer rechtsextremistischen Partei mit nazistischem Gedankengut entwickelt. Seit 2023 steht daher ein Antrag auf ein Verbotsverfahren der Partei im Raum. Dafür konnte sich jedoch lange keine parlamentarische Initiative finden.
Die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“, die sich Anfang 2024 unter Beteiligung von Attac und vieler anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen gegründet hat, arbeitet seit Monaten intensiv daran, durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit für ein AfD-Verbot in der Zivilgesellschaft zu werben. Dabei ist unbestritten, dass durch ein Verbot rechte, rassistische Einstellungen nicht verschwinden. Es ist daher weiterhin nötig, politisch gegen die AfD und die gesamte Rechtsentwicklung mit antifaschistischer Arbeit der breiten Zivilgesellschaft anzugehen. Andererseits muss gleichzeitig verhindert werden, dass die AfD auf staatliche Ressourcen und Machtmittel zugreifen kann.
Das Oberlandesgericht Münster hat dieses Jahr in seinem Urteil festgestellt, dass die AfD einen ethnisch kulturellen Volksbegriff vertritt, die Menschenwürde verachtet, insbesondere die von Ausländer*innen und Muslim*innen, und das Demokratieprinzip eindeutig verletzt, wenn sie beispielsweise politischen Gegner*innen die Existenzberechtigung abspricht. Die Diffamierungen und Verunglimpfungen von politischen Gegner*innen und Vertreter*innen des Staates zielen nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache ab, sondern auf eine generelle Herabwürdigung und Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
AfD ist Gefahr für Demokratie in Deutschland
„Die AfD warnt mit Begriffen wie ‚Volkstod’, ‚Umvolkung’ oder ,großer Austausch’ vor dem angeblichen Untergang des deutschen Volkes aufgrund der Vermischung mit Einwander*innen und stellt damit die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage“, betont Annette Schnoor, Mitglied im Attac-Rat und Unterstützerin der Initiative zum AfD-Verbot. „Das Politikkonzept der AfD ist auf die Zerstörung der Demokratie ausgerichtet. Mit gezielter Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehender Rechtlosstellung greift sie Ausländer*innen, Migrant*innen, insbesondere Muslim*innen, und politisch Andersdenkende an.“
Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bezeichnet Parteien als verfassungswidrig, die die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) beeinträchtigen oder beseitigen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten NPD-Urteil 2017 die Grundpfeiler dieser fdGO neu definiert. Diese sind das Demokratieprinzip, die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip.
„Man mag sich gar nicht vorstellen, was es bedeutet, wenn Personen mit faschistischer Gesinnung in wichtigen Positionen des Staatsapparats wie Polizei, Bundeswehr und Ämtern sitzen, dort gegen bestimmte Teile der Bevölkerung vorgehen und den Staatsstreich von innen heraus befördern“, sagt Dirk Friedrichs vom Koordinierungskreis der Initiative zum AfD-Verbot und von Attac. „Schon allein diese Vorstellung und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für die Demokratie überwiegen gegenüber den Bedenken, die es gegen ein Verbot auch gibt.“ Bereits jetzt beschäftige die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 erwiesene Neonazis und Identitäre von insgesamt 182 Mitarbeitenden, wie die Tagesschau berichtete.
Attac fordert deshalb die Partei zu verbieten, wie es Art. 21 Absatz 2 GG ausdrücklich vorsieht. Denn diese Bestimmung ist das „Schwert der Demokratie“, wie die Süddeutsche Zeitung schon 2019 schrieb, und wurde in die Verfassung aufgenommen, um zu verhindern, dass ein weiteres Mal eine Partei die Mittel der Demokratie nutzt, um sie abzuschaffen.