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Nach Hausdurchsuchung: Attac legt Rechtsmittel ein

Vorwurf der Urheberrechtsverletzung erkennbar vorgeschoben

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac beantragt nach der gestrigen Hausdurchsuchung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I und will Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht München einlegen.

"Der Einsatz der Münchener Ermittlungsbehörden in unserem Büro war eine Farce. Der Beschluss sah die Beschlagnahmung von Computern, externen Festplatten und Speichermedien vor, die Durchsuchung hat das Büro über Stunden lahmgelegt – und das, obwohl die Staatsanwaltschaft in München sich die gesuchte Datei auch bequem vom eigenen Büro aus hätte herunterladen können", sagte Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis und eine der namentlich Beschuldigten. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung sei erkennbar vorgeschoben, um gegen die strafrechtlich nicht zu verfolgende Veröffentlichung angeblich geheimer Informationen vorzugehen.

Das sieht auch der Attac vertretende Rechtsanwalt Michael Günther so: "Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft erst fünf Monate nach Erstveröffentlichung eine Durchsuchung bei Attac veranlasste und es zuvor kein Unterlassungsverlangen gegen Attac gegeben hat, spricht dafür, dass hier die angebliche Verletzung von Urheberrechten nicht im Vordergrund steht, auch weil die Autoren des Gutachtens die Verwertungsrechte an den Landtag übertragen haben, wie dies üblich ist."

Attac vermutet daher, dass die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg von politischer Seite dazu aufgefordert wurde, die Anzeige zu stellen.

Die Globalisierungskritiker sind weiterhin davon überzeugt, dass das Gutachten an die Öffentlichkeit gehört. Das Thema Bayern LB sei noch lange nicht vom Tisch. Die Menschen in Bayern müssten die Folgen der gescheiterten Übernahme der Hypo Group Alpe Adria tragen, die 3,75 Milliarden Euro verschlungen hat. Erst im März hat die Bank beschlossen, die Spitze des damaligen Verwaltungsrates zu verklagen. Jutta Sundermann: "Die Diskussion um die Ursachen der Krise und die notwendige Regulierung und Kontrolle der Banken darf nicht durch Geheimniskrämerei von Untersuchungsausschüssen erschwert werden."

Auch in dieser Frage sieht Michael Günther juristischen Aufklärungsbedarf: Wenn der Staat Gutachten in Auftrag gebe, die letztlich die Steuerzahler bezahlen, dann dürfe er diese nicht geheimhalten, sondern müsse sie zugänglich machen. "Wir werden daher mit den Rechtsbehelfen auch prüfen, ob nicht Attac mit der Veröffentlichung die notwendige demokratische Transparenz hiergestellt hat, die der Bayerische Landtag bisher leider versagt hat."


Für Rückfragen und Interviews:


  • Jutta Sundermann, Attac-Koordinierungskreis, Tel. (0175) 8666 769
  • Michael Günther, Rechtsanwälte Günther Partnerschaft, Tel. (0173) 202 5546