Raus aus dem Klimakiller-Vertrag!
Der Widerstand gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT), der es fossilen Konzernen erlaubt, Staaten wegen Klimaschutzmaßnahmen auf Milliarden zu verklagen, wächst! Allein im Oktober haben mit Frankreich, Polen, Spanien und den Niederlanden vier wichtige EU-Staaten ihren Austritt verkündet. Auch Wirtschaftsminister Habeck „erwägt“ nun einen Austritt, erfährt jedoch heftigen Gegenwind von der FDP. Attac fordert die Bundesregierung auf, aus dem Erwägen Realität zu machen und sich auch auf EU-Ebene für einen Ausstieg einzusetzen.
Der Energiecharta-Vertrag ist ein Handels- und Investitionsvertrag für den Energiesektor. Nach Ende des Kalten Krieges wurde er zwischen Staaten in Europa und Asien vereinbart und trat 1998 in Kraft. Er sollte die Energiesicherheit der EU sichern, den Handel mit Energie aus den Nachfolgestaaten der UdSSR fördern und Investitionen aus dem Westen absichern. Für Investoren beinhaltet der ECT keine Pflichten, jedoch einseitige Klagerechte. Sieht sich ein ausländischer Konzern durch einen Vertragsstaat in seinem Recht auf „faire und gerechte Behandlung“ oder in seinem „Recht auf Eigentum“ verletzt, kann er den Staat bei einer Streitigkeit vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen. Mit über 100 bekannt gewordenen Fällen ist der ECT heute das meistgenutzte Abkommen für solche Investor-Staat Schiedsverfahren.
Aufgrund seiner vollkommenen Unvereinbarkeit mit dem Pariser Klimaschutzabkommen haben sich die ECT-Vertragsparteien 2018 auf eine Überarbeitung geeinigt, die bei einem Treffen am 22. November in der Mongolei ratifiziert werden soll. Doch auch der neu überarbeitete ECT würde fossilen Konzernen die Macht geben, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. Er garantiert für mindestens zehn weitere Jahre bestehende Investitionen in fossile Brennstoffe abzudecken. Neue Investitionen in Gaspipelines und Gaskraftwerke wären bis 2030 oder 2040 abgedeckt. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich des Abkommens auf andere umstrittene Energietechnologien wie Wasserstoff oder Biomasse ausgeweitet. Der Vertrag gefährdet somit die dringend nötige Energiewende.
Attac fordert deshalb die Bundesregierung auf, dem Beispiel von Frankreich, Polen, Spanien und den Niederlanden zu folgen und aus dem ECT-Vertrag auszusteigen. Darüber hinaus muss sich Deutschland auch auf EU-Ebene für einen gemeinsamen Austritt einsetzen.