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"Polizeiliche Gefahrenprognose praktisch widerlegt"

Grundlage der Versammlungsverbote damit entfallen

Europaweite Aktionstage BLOCKUPY FRANKFURT, 16.-19. MaiDas Blockupy-Bündnis betont, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen das Versammlungsverbot in Frankfurt bis Freitag lediglich aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Proteste ist damit noch nicht getroffen. Diese wird erst im nachhinein im Hauptsacheverfahren gefällt. "Wir sind optimistisch, dass die massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit keinen rechtlichen Bestand haben wird."

Die polizeiliche Gefahrenprognose bezeichnen die Blockupy-Organisatoren als "praktisch widerlegt". Bereits gestern demonstrierten Hunderte Menschen trotz Verbot gegen die Räumung des Occupy-Camps und mit einem "Rave gegen die Troika" auf der Frankfurter Hauptwache.

Blockupy-Sprecher Christoph Kleine: "Die bereits stattgefunden Versammlungen entsprachen dem im Vorfeld kommunizierten Blockupy-Aktionsbild und in keinster Weise den Horrorszenarien von Stadt und Polizei. Das Versammlungsverbot basiert auf politisch motivierten Falschinformationen des hessischen Innenministeriums."

Blockupy fordert deshalb von Stadt und Polizei, die Proteste nicht weiter zu behindern. Bereits auf der Anreise abgefangenen Bussen müsse die Einreise in die Stadt erlaubt werden. Skandalös seien auch die massenhaften, neuen polizeilichlichen Aufenthaltsverbote.

Diese Platzverweise für die Innenstadt sollen nach dem Willen der Polizei bis Sonntag gelten und würden damit auch die Teilnahme an der erlaubten Großdemonstration am Samstag verhindern.