Menü

Nach Hausdurchsuchung: Attac legt Rechtsmittel ein

Attac beantragt nach der gestrigen Hausdurchsuchung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München und will Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht München einlegen.

Der Einsatz der Münchener Ermittlungsbehörden im Bundesbüro von Attac in Frankfurt am Main war eine Farce. Der Beschluss sah die Beschlagnahmung von Computern, externen Festplatten und Speichermedien vor, die Durchsuchung hat das Büro über Stunden lahmgelegt – und das, obwohl die Staatsanwaltschaft in München sich die gesuchte Datei auch bequem vom eigenen Büro aus hätte herunterladen können. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung ist erkennbar vorgeschoben, um gegen die strafrechtlich nicht zu verfolgende Veröffentlichung angeblich geheimer Informationen vorzugehen.

Das sieht auch der Attac vertretende Rechtsanwalt Michael Günther so: "Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft erst fünf Monate nach Erstveröffentlichung eine Durchsuchung bei Attac veranlasste und es zuvor kein Unterlassungsverlangen gegen Attac gegeben hat, spricht dafür, dass hier die angebliche Verletzung von Urheberrechten nicht im Vordergrund steht, auch weil die Autoren des Gutachtens die Verwertungsrechte an den Landtag übertragen haben, wie dies üblich ist."

Es ist daher zu vermuten, dass die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg von politischer Seite dazu aufgefordert wurde, die Anzeige zu stellen.

Das Gutachten gehört an die Öffentlichkeit. Das Thema Bayern LB ist noch lange nicht vom Tisch. Die Menschen in Bayern müssen die Folgen der gescheiterten Übernahme der Hypo Group Alpe Adria tragen, die 3,75 Milliarden Euro verschlungen hat. Erst im März hat die Bank beschlossen, die Spitze des damaligen Verwaltungsrates zu verklagen. Die Diskussion um die Ursachen der Krise und die notwendige Regulierung und Kontrolle der Banken darf nicht durch Geheimniskrämerei von Untersuchungsausschüssen erschwert werden.

Auch in dieser Frage sieht Michael Günther juristischen Aufklärungsbedarf: Wenn der Staat Gutachten in Auftrag gebe, die letztlich die Steuerzahler bezahlen, dann dürfe er diese nicht geheimhalten, sondern müsse sie zugänglich machen. "Wir werden daher mit den Rechtsbehelfen auch prüfen, ob nicht Attac mit der Veröffentlichung die notwendige demokratische Transparenz hiergestellt hat, die der Bayerische Landtag bisher leider versagt hat."