Gemeinnützigkeit: Attac legt Revision ein und klagt auf Akteneinsicht
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kämpft weiter auch juristisch um seine Gemeinnützigkeit: Als nächsten Schritt durch die Instanzen hat Attac Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Beginn dieses Jahres eingelegt. Die Revision ist nötig, um den Rechtsweg auszuschöpfen und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen zu können. Der BFH in München wird sich damit nach seinem Urteil vom Februar 2019 zum zweiten Mal mit der Gemeinnützigkeit von Attac befassen müssen.
„Die Revision gibt den Richtern am Bundesfinanzhof nun Gelegenheit, ihr eigenes Urteil einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Mit ihrer juristisch höchst umstrittenen, überaus engen Auslegung des gemeinnützigen Zwecks der politischen Bildung haben sie der gesamten kritischen Zivilgesellschaft Knüppel zwischen die Beine geworfen“, sagt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Offenbar ließ sich der BFH in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten. Diesen auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck können die Richter nun korrigieren.“
In seinem Urteil vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. Dabei steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang des Jahres mussten die Richter der ersten Instanz der Rechtsauslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.
Bundesfinanzministerium verweigert Akteneinsicht
Zu dem unguten Eindruck, das Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium (BMF) bei. Attac hat deswegen wiederholt Akteneinsicht beim BMF beantragt, die jedoch verweigert wird. Nun hat Attac Klage auf Akteneinsicht und Informationszugang eingereicht.
Von besonderem Interesse ist dabei die Korrespondenz zwischen dem Finanzministerium und dem Bundesfinanzhof. BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und der für den „Fall Attac“ zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock – beide zentrale Akteure bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac – saßen und sitzen gemeinsam im Vorstand des „Institut für Steuern und Finanzen“. Der wirtschaftsnahe Lobbyverein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert.
Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.
Für Rückfragen:
- Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein / Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659
- Andreas van Baaijen, Geschäftsführer Attac Deutschland, Tel. 069 900 281 40
- Frauke Distelrath, Pressesprecherin Attac Deutschland, Tel. 069 900 281 42
- Anwälte Revision: Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und Partner / Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42
- Anwältin Akteneinsicht: Anja Heinrich, Kanzlei Anja Heinrich, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42
Hintergrund
Das Frankfurter Finanzamt entzog Attac 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk sei zu politisch. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Bereits im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht der Klage von Attac statt und bestätigte dessen Gemeinnützigkeit.
Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums unter Wolfgang Schäuble beantragte das Frankfurter Finanzamt jedoch Revision beim BFH in München. Das Finanzministerium trat dem Revisionsprozess auch offiziell als Verfahrensbeteiligter bei.
Der BFH hob das Urteil der ersten Instanz im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht. In seinem viel kritisierten Urteil steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als die bisherige Rechtsprechung gesteckt und legte insbesondere den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Bildung“ deutlich restriktiver aus. Die Richter in Kassel mussten bei ihrer erneuten Entscheidung am 26. Februar 2020 der Rechtsauslegung des BFH folgen.
Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit dürfen Mitglieder und Unterstützer von Attac ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte von Attac nicht mehr fördern. Zudem muss Attac Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen, beispielsweise Schenkungssteuern.
Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac die Gründung der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung angestoßen, die im Juli 2015 die Arbeit aufgenommen hat. Der Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 150 Vereine und Stiftungen – darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.