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Gemeinnützigkeit: Attac-Klage auf Akteneinsicht vor Gericht

Wie viel Einfluss nahm das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung des BFH gegen Attac? / Verhandlung am 13. Dezember in Berlin

Attac kämpft weiter um Transparenz im Verfahren über die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit: Am 13. Dezember wird die Informationsfreiheitsklage des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Bundesfinanzministerium (BMF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Aufschluss über die Kommunikation mit dem verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) geben.

„Die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, zentrale Teile seiner Kommunikation in der Causa Attac offenzulegen, erhärtet den Verdacht, dass es sich bei dem Urteil des Bundesfinanzhofs um ein politisch beeinflusstes Urteil handelt. Wir fordern vollständige Aufklärung und werden deshalb um die Freigabe jedes einzelnen Dokuments kämpfen“, sagt Maria Wahle vom Vorstand des Attac-Trägervereins.

Enge personelle Verflechtungen zwischen Ministerium und BFH

Zu dem unguten Eindruck, das 2019 ergangene Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium bei. Der damalige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und der für den „Fall Attac“ zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock – beide zentrale Akteure bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac – sitzen seit langem gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins „Institut für Steuern und Finanzen. Der von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründete Verein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert. Im Gegensatz zu Attac gilt das Institut jedoch weiterhin als gemeinnützig.

BFH-Präsident schickt Attac-Urteil „vertraulich“ an Vereinsfreund im Ministerium

In Reaktion auf die Klage von Attac gab das Bundesfinanzministerium im November 2021 einen Teil seiner Akten zum Thema „Gemeinnützigkeit von Attac“ frei. Etwa ein Sechstel der Unterlagen blieb jedoch geschwärzt. Doch auch die bereits zugänglich gemachten Dokumente bestätigen die Nähe zwischen Mellinghoff und Möhlenbrock: Wie aus den Akten hervorgeht, ließ der damalige BFH-Präsident seinem Vereinsfreund im Ministerium das gegen Attac gerichtete Urteil des BFH bereits am Vortag der Veröffentlichung zukommen – versehen mit den handschriftlichen Vermerken „vertraulich“ und „persönlich“. Attac dagegen erhielt das Urteil erst zehn Minuten vor Beginn der Jahrespressekonferenz des BFH am 26. Februar 2019. Bei dieser trat Mellinghoff persönlich vor die Presse und begründete ausführlich, warum Attac angeblich nicht gemeinnützig sein könne. Er betonte dabei insbesondere, Attac mangele es auf dem Feld der politischen Bildung an "geistiger Offenheit“.

Maria Wahle: „Wir dagegen fragen uns, ob die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac in BMF und BFH in der gebotenen geistigen Offenheit erfolgte. Die persönliche und politische Nähe zwischen Mellinghoff und Möhlenbrock gepaart mit der offenkundigen Ungleichbehandlung beider Prozessparteien hat mehr als ein Geschmäckle.“

Hintergrund

Nachdem 2014 das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte, war eine erste Klage dagegen vor dem Finanzgericht Kassel erfolgreich. Doch in der Revision, die das Finanzamt Frankfurt auf Weisung des BMF einlegte, hob der BFH das Urteil auf und steckte dabei den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Diesem Urteil folgend mussten die Richter*innen der ersten Instanz die Klage von Attac gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.

Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit dürfen Mitglieder und Unterstützer*innen von Attac ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Stiftungen und andere Institutionen können Projekte von Attac nicht mehr fördern. Zudem muss Attac Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine nicht anfallen, beispielsweise Schenkungssteuern.

Im Frühjahr 2021 hat Attac Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht.


Für Rückfragen:

•    Maria Wahle, Vorstand Attac-Trägerverein, Tel.: +49 176 8005 7176

•    Dirk Friedrichs, Attac-Vertreter im Gerichtsverfahren, +49 177 3276 659

•    Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin, Tel. +49 151 6141 0268

•    Anja Heinrich, Rechtsanwältin, Berlin, Tel. +49 30 8147 5758 (nur für Fragen zum Akteneinsichtsverfahren)


Dokumente:

•    Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020):
https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht


Weitere Informationen:

•    Webseite zur Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac (mit weiteren Urteilen und Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht