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Fette Ohrfeige für die Stadt Frankfurt: VHG bestätigt Route von Blockupy-Demo

Schwarz-grüner Magistrat muss zu demokratischer Grundhaltung finden

Das Blockupy-Bündnis setzt sich heute Nachmittag bereits zum zweiten Mal vor Gericht gegen die Verbotsversuche der Stadt Frankfurt durch. Nach der Genehmigung der für Freitag um 13 Uhr geplanten Demonstration gegen Abschiebungen im Terminial 1 des Frankfurter Flughafens ist nun auch die Route der am Samstag stattfindenden gemeinsamen Abschlussdemonstration vor Gericht bestätigt worden.

Es bleibt dabei: Die Blockupy-Demonstration am 1. Juni darf an der Europäischen Zentralbank vorbeiführen. Die Änderung der Route durch die Stadt bleibt rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am heutigen Mittwoch entschieden. Die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen den gestrigen Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts wurde damit zurückgewiesen.

Dazu sagte Demo-Anmelder Werner Rätz: "Die Versammlungsbehörde ist dazu da, das Versammlungsrecht zu schützen, das heißt, Demonstrationen zu ermöglichen. Politische Vorgaben zwingen das Frankfurter Ordnungsamt offenbar, seine ganze Energie dafür einzusetzen, politisch missliebige Meinungsbekundungen in Frankfurt zu verhindern. Wir fordern den schwarz-grünen Magistrat auf, zu einer demokratischen Grundhaltung zu finden und endlich zu akzeptieren, dass ein internationales Finanzzentrum, das obendrein die EZB beherbergt, auch unbequemen und lauten Protest gegen diese Institutionen willkommen heißen muss."

Blockupy legt Beschwerde gegen Begrenzung der Teilnehmerzahl für Flughafen-Demo ein

Das Blockupy-Bündnis kündigte zudem an, seinerseits gegen die Begrenzung der Flughafen-Demonstration am Freitag ("Deportation Airport") auf 200 Teilnehmer_innen Beschwerde beim VGH einzulegen. Damit reagierte das Bündnis auf die Ankündigung der Stadt, gegen den heutigen Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts, die Demonstration im Terminal grundsätzlich zu erlauben, Beschwerde in Kassel einzulegen.