Menü

Bundestagspetition zum Schutz von Whistleblowern

Umfassender Schutz soll im Arbeitsrecht festgeschrieben werden

Die Piratenpartei hat eine Bundestagspetition zum Schutz von Whistleblowern gestartet. Ziel der Petition ist, die bisher bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und einen generellen und umfassenden Schutz mit notwendigen Ausnahmen im Arbeitsrecht festzuschreiben. Attac unterstützt die Petition und dokumentiert im Folgenden die Pressemitteilung der Attac-Mitgliedsorganisation "Coordination gegen BAYER-Gefahren":

------------------------------------------------------------------------

Petition zum Schutz von Whistleblowern


Immer wieder melden sich bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren Beschäftigte des BAYER-Konzerns und teilen uns mitunter die unglaublichsten Informationen mit. Solche "Whistleblower" brauchen - nicht nur in Deutschland - dringend besseren arbeitsrechtlichen Schutz. Ist es doch ihnen zu verdanken, dass Gesetzesverstöße und Umweltverbrechen aufgedeckt werden können.

Soeben wurde eine Bundestagspetition für eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern gestartet. Wenn innerhalb von drei Wochen die Petition von mindestens 50 000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird, muss die Petition im Petitionsausschuss behandelt werden, d. h.: Der Initiator muss angehört werden, evtl. wird dann eine Beschlussempfehlung an den Bundestag gerichtet.

Ihr findet die Petition unter der Internet-Adresse http://epetitionen.bundestag.de unter der Nummer 15699 mit dem Titel:

  • Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern


Bitte verbreitet diese Initiative!

Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 25. 2. 2011, aber das "Quorum" von 50.000 Unterstützern muss drei Wochen früher, also bis zum 4. Februar erreicht sein, um die Petition zur Wirkung zu bringen.

Die Petition im Wortlaut:

------------------------------------------------------------------------

Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.

Begründung

Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Mit besten Grüßen,
Coordination gegen BAYER-Gefahren