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Bundestag beschließt strengere Regeln für Managergehälter

Am gestrigen Donnerstag wurde in einer Marathonsitzung vom Bundestag das Gesetz „zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ verabschiedet. Wirklich angemessen wäre es vor allem, die Vergütungen drastisch zu kürzen.

Das Gesetzespaket enthält mehrere Maßnahmen, mit denen die Bezüge für Spitzenmanager in Aktiengesellschaften stärker geregelt werden sollen. So soll der Aufsichtsrat künftig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmenslage und Vorstandsleistung achten sowie die Vergütung herabsetzen, falls sich die Lage des Unternehmens verschlechtert. Sollten die Räte eine unangemessene Vergütung festgelegt haben, können sie dafür persönlich haftbar gemacht werden.

Weiterhin sollen die Manager weniger Bonus-Zahlungen erhalten. Derzeit ist es branchenüblich, sich über die Erzeugung (meist kurzfristiger) Renditespitzen üppige Gehaltszulagen zu sichern. Für Misserfolge und finanzielle Schäden sollen Top-Manager künftig persönlich zur Kasse gebeten werden können, und zwar bis zur Höhe von anderthalb Jahresgehältern. Mit den neuen Regelungen soll erreicht werden, dass sich Unternehmenspolitik stärker auf langfristige Erfolge ausrichtet.

Es ist höchst fraglich, inwieweit die Aufsichtsräte den Regelungen folgen werden und ob die Maßnahmen überhaupt greifen. Juristisch gesehen strotzt der Gesetzestext vor schwammigen Begriffen. Sinnvoll (und dringend nötig) wäre dagegen eine klare Obergrenze für Managergehälter, mit der die klaffende Einkommensschere, die sich in den vergangenen Jahrzehnten massiv verbreitert hat, auf ein gesellschaftlich verträgliches Niveau zurückgeführt würde. Diese Forderung hat sich freilich nicht durchgesetzt. Für die Wirtschaftslobby steht die Angemessenheit von Gehältern in Millionenhöhe sowieso außer Frage: Sie lässt ihrer Entrüstung über den in ihren Augen unerträglichen politischen Eingriff derzeit freien Lauf.