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Blockupy-Bündnis legt Widerspruch gegen Demo-Auflagen ein

Ordnungsdezernat spielt doppeltes Spiel / Protest im Flughafen soll verboten werden

Das bundesweite Blockupy-Bündnis hat Widerspruch gegen die Auflagen der Stadt Frankfurt für die Demonstration am 1. Juni eingelegt und bei Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werde, wird das Bündnis das Eilverfahren notfalls bis zum Ende betreiben. "Auch wenn das Ordnungsamt in einigen Punkten auf uns zu gegangen ist, bleiben inakzeptable Auflagen, die die Versammlungsfreiheit der Demonstrierenden unangemessen einschränken", sagt Werner Rätz, der Anmelder der Demonstration. Zudem gilt es, einen Präzendenzfall zu verhindern.

Zu den kritisierten Auflagen gehören die Änderung der Demonstrationsroute sowie zahlreiche Verbote. So sollen die Demonstrierenden keine Hunde mitführen dürfen; Transparente, die breiter als drei Meter sind, will das Ordnungsamt ebenso verbieten wie Fahnenstangen mit einer Länge von mehr als zwei Metern und Seile. "Diese Verbote sind unsinnig und in keiner Weise vom Versammlungsrecht gedeckt. Sie dienen offenkundig vor allem dem Zweck, der Polizei eine Blanko-Vollmacht zu geben, die Demonstration zu stören", sagt Blockupy-Sprecher Thomas Occupy.

Scharf kritisierte das Bündnis, dass sich das Ordnungsamt in seinem Bescheid auf dieselbe Gefahrenprognose wie bei den Blockupy-Verboten im vergangenen Jahr stützt. Auch diesmal haben sich Polizei und Ordnungsamt in keiner Weise die Mühe, gemacht, ihre Prognose mit Fakten zu unterfüttern und die angeblichen Gefahren konkret zu benennen. Es handelt sich wie schon 2012 um reine Spekulation.

"Das Ordnungsamt spielt ein doppeltes Spiel", stellt Blockupy-Sprecher Martin Sommer fest. "Nach außen geben sich Ordnungsdezernent Markus Frank und seine Mitarbeiter kooperativ und vermeiden alles, was ihnen den Vorwurf der erneuten Panikmache einbringen könnte. In ihren formalen Bescheiden dagegen führen sie dieselbe an den Haaren herbeigezogene Gefahrenprognose an wie letztes Mal, um Beschneidungen der Demonstrationsfreiheit zu rechtfertigen."

Tatsächlich gibt es keinen Grund daran zu zweifeln, dass sich auch in diesem Jahr alle Bündnispartner an den vereinbarten Aktionskonsens halten werden. "Auf unserer angemeldeten Demonstration sind alle willkommen und sollen sich sicher fühlen, dies betrifft im Besonderen auch Rollstuhlfahrer_innen und Familien mit Kinderwagen", heißt es im Demobild auf der Blockupy-Webseite. Und: "Ein unmittelbares
Anliegen unserer Demonstration ist die direkte Kommunikation mit den Frankfurter Bürger_innen und die Aufklärung der interessierten Öffentlichkeit über die Inhalte und Ziele unseres Protestes und Widerstands gegen die aktuelle Krisenpolitik."


Ordnungsamt will Demo im Flughafen verbieten

Das Gleiche gilt auch für die Demonstration im Flughafen, die für den Mittag des 31. Mai geplant ist. Dennoch hat das Ordnungsdezernat ankündigt, den Protest im Terminal selbst zu verbieten. Martin Sommer: "Wie schon das Bundesverfassungsgericht 2011 festgestellt hat, muss Protest dort möglich sein, wo die Abschiebungen und das Geschäft stattfinden: im Terminal."