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Attac fordert sofortige Enteignung der Hypo Real Estate

In der Nacht von Montag auf Dienstag läuft das Übernahmeangebot des Bundes an der insolventen Hypo Real Estate aus. Sollte das Angebot scheitern, sollte die Bundesregierung des Immobilienfinanzierer umgehend enteignen.

Der Steuerraub muss endlich beendet werden. Die parteipolitische Taktiererei der großen Koalition und die Angst der Union vor dem bösen Wort „Enteignung“ ermöglichen J.C. Flowers und anderen Großaktionären der Hypo Real Estate ein skandalöses Pokerspiel, das letztlich auf Kosten der Steuerzahler geht.

Das weitere Vorgehen der Bundesregierung wird zeigen, wessen Interessen sie tatsächlich vertritt: die der Bürgerinnen und Bürger oder die der Großaktionäre, die ihre Verluste der Allgemeinheit aufbürden, künftige Gewinne aber weiter für sich behalten wollen. Flowers und Co. können nur deshalb so hoch pokern, weil sie wissen, dass der Bund die HRE als so genannte systemrelevante Bank nicht Konkurs gehen lässt. Nach den Regeln der Marktwirtschaft hätte die HRE dagegen längst geschlossen werden müssen. Die Aktionäre wären dabei vollkommen leer ausgegangen. Politiker, die sich vor diesem Hintergrund weiterhin gegen eine Enteignung der Hypo Real Estate sperren, bestehlen also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom heutigen Montag sind bei der Hypo Real Estate im ersten Quartal 2009 erneut Verluste von etwa 500 Millionen Euro aufgelaufen. Die Kernkapitalquote sei bereits unter die vorgeschriebenen vier Prozent gesunken. Die HRE müsste geschlossen werden, stünde nicht ihre Rettung durch den Bund an.

Der Widerwille von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Partei gegen eine Enteignung der HRE und die von ihnen betriebene Entschärfung des Enteignungs-Gesetzes zeigen, was sie wirklich wollen: den Reichen und Superreichen auch in der Krise die Möglichkeit geben, ihre Vermögen weiter zu vergrößern. Statt die Profiteure zur Kasse zu bitten, wird das Steueraufkommen privatisiert. Dabei sind Enteignungen nichts Ungewöhnliches, sondern nach Artikel 14 des Grundgesetzes ("Eigentum verpflichtet") in Deutschland sogar gang und gäbe. Besonders häufig werden Grundstücke enteignet, etwa für Straßenbauprojekte im vorgeblichen Interesse der Allgemeinheit. Der Unterschied ist nur, dass diesmal nicht kleine Häuslebesitzer, sondern Großaktionäre betroffen wären.