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Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter!

Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden

Pressegespräch:
•    Mittwoch, 10. April, 10 Uhr
•    Online über BigBlueButton (Link: https://vk.attac.de/b/att-rcf-sw8-edr)


Seit bereits zehn Jahren kämpft Attac Deutschland gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, hieß es im Bescheid des Frankfurter Finanzamtes vom 14. April 2014. Seitdem setzt sich Attac juristisch und politisch dafür ein, wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Denn der Entzug der Gemeinnützigkeit behindert nicht nur das Engagement von Attac für eine global gerechte Ökonomie und schadet dem Netzwerk finanziell. Mit ihm ist auch ein Präzedenzfall geschaffen worden, der die gesamte demokratische Zivilgesellschaft bedroht. Dies wurde spätestens mit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs im Februar 2019 offenkundig, in dessen unmittelbarer Folge weiteren demokratischen Organisationen in Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Dazu kommt die Selbstbeschneidung vieler gemeinnütziger Vereine, die nicht mehr wagen, sich politisch einzumischen – in Zeiten eines erstarkenden Rechtsextremismus eine fatale Entwicklung. Ankündigungen der Ampel-Koalition, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, sind dennoch bisher weitgehend leere Versprechen geblieben.

Bei einem Online-Pressegespräch am 10. April möchten wir Sie über den aktuellen Stand im „Fall Attac“ und der Auseinandersetzung um ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht informieren.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:

•    Judith Amler, Koordinierungskreis von Attac Deutschland
•    Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld und Verfasser der Verfassungsbeschwerde von Attac
•    Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz für Rechtssicherheit in der politischen Willensbildung

Bei Anmeldung (bis 7. April) an presse@attac.de erhalten Sie vorab die Presseunterlagen (mit Sperrfrist!).


Für Rückfragen:
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, +49 152 2848 2449, frauke.distelrath@attac.de
Lena Zoll, Attac-Pressesprecherin, +49 162 3448 009, presse@attac.de

------------------

Hintergrund:

Mit seinem Bescheid vom 14. April 2014 aberkannte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk agiere zu politisch. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe sei nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Eine erste Klage von Attac vor dem Finanzgericht Kassel im Jahr 2016 war erfolgreich. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums musste das Finanzamt Frankfurt jedoch Revision vor dem Bundesfinanzhof beantragen. Dieser hob in seinem "Attac-Urteil“ im Februar 2019 das Urteil der ersten Instanz auf und steckte den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Diesem Urteil des BFH folgend mussten die Richter*innen der ersten Instanz die Klage von Attac erneut verhandeln und gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei "mit heißer Nadel gestrickt“.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.

Attac hat im März 2021 Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit eingelegt. Die Verhandlung darüber steht noch aus.

Als Teil der von Attac mitgegründeten Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" setzt sich das Netzwerk zudem für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, das demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement fördert, statt es zu behindern.

Weiterer Terminhinweis: Am Donnerstag, 18. April, ab 10 Uhr verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin die Informationsfreiheitsklage von Attac gegen das Bundesfinanzministerium. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Hinweise auf eine politische Einflussnahme des Ministeriums bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac enthalten könnten. In erster Instanz gewann Attac weitgehend. Dagegen hat das Ministerium Berufung eingelegt. Eine Presseeinladung erfolgt gesondert.


(Kopie 1)

Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit: Attac kämpft weiter!

Demokratische Zivilgesellschaft darf nicht weiter behindert werden

Pressegespräch:
•    Mittwoch, 10. April, 10 Uhr
•    Online über BigBlueButton (Link: https://vk.attac.de/b/att-rcf-sw8-edr)


Seit bereits zehn Jahren kämpft Attac Deutschland gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit. Das globalisierungskritische Netzwerk agiere zu politisch, hieß es im Bescheid des Frankfurter Finanzamtes vom 14. April 2014. Seitdem setzt sich Attac juristisch und politisch dafür ein, wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Denn der Entzug der Gemeinnützigkeit behindert nicht nur das Engagement von Attac für eine global gerechte Ökonomie und schadet dem Netzwerk finanziell. Mit ihm ist auch ein Präzedenzfall geschaffen worden, der die gesamte demokratische Zivilgesellschaft bedroht. Dies wurde spätestens mit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs im Februar 2019 offenkundig, in dessen unmittelbarer Folge weiteren demokratischen Organisationen in Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Dazu kommt die Selbstbeschneidung vieler gemeinnütziger Vereine, die nicht mehr wagen, sich politisch einzumischen – in Zeiten eines erstarkenden Rechtsextremismus eine fatale Entwicklung. Ankündigungen der Ampel-Koalition, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, sind dennoch bisher weitgehend leere Versprechen geblieben.

Bei einem Online-Pressegespräch am 10. April möchten wir Sie über den aktuellen Stand im „Fall Attac“ und der Auseinandersetzung um ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht informieren.

Ihre Gesprächspartner*innen sind:

•    Judith Amler, Koordinierungskreis von Attac Deutschland
•    Andreas Fisahn, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld und Verfasser der Verfassungsbeschwerde von Attac
•    Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz für Rechtssicherheit in der politischen Willensbildung

Bei Anmeldung (bis 7. April) an presse@attac.de erhalten Sie vorab die Presseunterlagen (mit Sperrfrist!).


Für Rückfragen:
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, +49 152 2848 2449, frauke.distelrath@attac.de
Lena Zoll, Attac-Pressesprecherin, +49 162 3448 009, presse@attac.de

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Hintergrund:

Mit seinem Bescheid vom 14. April 2014 aberkannte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk agiere zu politisch. Insbesondere der Einsatz für eine Regulierung der Finanzmärkte, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe sei nicht gemeinnützig, hieß es in dem Schreiben.

Eine erste Klage von Attac vor dem Finanzgericht Kassel im Jahr 2016 war erfolgreich. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums musste das Finanzamt Frankfurt jedoch Revision vor dem Bundesfinanzhof beantragen. Dieser hob in seinem "Attac-Urteil“ im Februar 2019 das Urteil der ersten Instanz auf und steckte den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen äußerst eng. Diesem Urteil des BFH folgend mussten die Richter*innen der ersten Instanz die Klage von Attac erneut verhandeln und gegen ihre eigene Überzeugung ablehnen. So kritisierte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei "mit heißer Nadel gestrickt“.

Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.

Attac hat im März 2021 Verfassungsbeschwerde gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit eingelegt. Die Verhandlung darüber steht noch aus.

Als Teil der von Attac mitgegründeten Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" setzt sich das Netzwerk zudem für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein, das demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement fördert, statt es zu behindern.

Weiterer Terminhinweis: Am Donnerstag, 18. April, ab 10 Uhr verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin die Informationsfreiheitsklage von Attac gegen das Bundesfinanzministerium. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Hinweise auf eine politische Einflussnahme des Ministeriums bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac enthalten könnten. In erster Instanz gewann Attac weitgehend. Dagegen hat das Ministerium Berufung eingelegt. Eine Presseeinladung erfolgt gesondert.