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Teilerfolg für Zivilgesellschaft: OECD bremst Steuerwettlauf nach unten

Nur erster Schritt gegen Konzernsteuertricks / Konsequentere Maßnahmen nötig

Attac begrüßt die Beschlüsse der OECD zur Steuervermeidung, auf die sich 130 Länder nach jahrelangen Verhandlungen geeinigt haben. Sie sind nach Ansicht des globalisierungskritischen Netzwerkes aber nur ein erster Schritt und dürfen nicht weiter aufgeweicht werden. "Dieser bei Weitem nicht ausreichende Schritt ist dennoch bedeutsam: Mit ihm bricht die OECD mit dem falschen Glauben, Steuersenkungen für Unternehmen würden die wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand für alle fördern", sagt Alfred Eibl von der Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte.

Die Beschlüsse der OECD sehen vor, dass Konzerne, die mehr als 20 Milliarden Euro (beziehungsweise in sieben Jahren mehr als zehn Milliarden) Umsatz und mehr als zehn Prozent Gewinn machen, diese Übergewinne zu 30 Prozent in den Absatzländern versteuern müssen. Zudem hat die OECD einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Körperschaftssteuern beschlossen.

Neuregelung trifft nur große Digitalkonzerne

Karl-Martin Hentschel, ebenfalls aktiv in der Attac-AG Finanzmärkte und Steuern, kritisiert: "Die 20-Milliarden-Euro-Grenze ist zu hoch und die Schwelle von zehn Prozent Gewinn völlig unangebracht. Damit trifft die Neuregelung der OECD im Wesentlichen nur die großen Digitalkonzerne – und auch die nur leicht. Wenn Apple 20 Prozent Gewinn macht, muss der Konzern in Zukunft nur drei Prozent der Profite nicht in der Steueroase Jersey versteuern. Zudem profitieren die armen Rohstoff- und Fertigungsländer überhaupt nicht von der Neuregelung, weil bei der Bewertung der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Konzerns nur der Absatz eine Rolle spielt."

15 Prozent Mindessteuersatz falsches Signal

Den beschlossenen Mindeststeuersatz von 15 Prozent hält Attac für zu niedrig. "Notwendig wären 25 Prozent Körperschaftssteuer. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass Unternehmen in Ländern mit eher hohen Körperschaftssteuern den Beschluss der OECD als Signal verstehen, eine Senkung der Körperschaftssteuer von ihren Regierungen zu fordern. Das darf nicht passieren", sagt Alfred Eibl. Für wirtschaftlich entwickelte Staaten wie Deutschland, die Unternehmen eine starke staatliche Infrastruktur bieten, fordert Attac, zu den früheren Steuersätzen von 40 bis 50 Prozent zurückzukehren.

Gesamtkonzernsteuer nötig

Notwendig ist nach Ansicht von Attac zudem eine Gesamtkonzernsteuer, wie sie international von vielen Organisationen gefordert wird: Gewinne sollen nicht mehr weltweit verschoben werden können, sondern dort versteuert werden, wo die Firma wirtschaftlich tätig ist – also wo sie Umsatz macht, Arbeitnehmer*innen beschäftigt und Investitionen tätigt.

Durch Steuertricks von Unternehmen entgehen Staaten derzeit mindestens 240 Milliarden Dollar jährlich. Viele transnationale Konzerne verlagern ihre Gewinne in Steueroasen. Der Algorithmus von Google etwa gehört einer Tochterfirma auf den Bermudas, an die alle anderen Google-Töchter hohe Lizenzgebühren zahlen. Der Steuersatz auf den Bermudas liegt bei unter einem Prozent. Apple versteuert nach einem ähnlichen Modell auf der Kanalinsel Jersey mit Steuersätzen unter zwei Prozent.


Für Rückfragen und Interviews:

  •     Karl-Martin-Hentschel, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte, Tel. 0151 5908 4268
  •     Alfred Eibl, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte, Tel. 0160 9078 0266


Weitere Informationen:www.attac.de/konzernbesteuerung

 


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Teilerfolg für Zivilgesellschaft: OECD bremst Steuerwettlauf nach unten

Nur erster Schritt gegen Konzernsteuertricks / Konsequentere Maßnahmen nötig

Attac begrüßt die Beschlüsse der OECD zur Steuervermeidung, auf die sich 130 Länder nach jahrelangen Verhandlungen geeinigt haben. Sie sind nach Ansicht des globalisierungskritischen Netzwerkes aber nur ein erster Schritt und dürfen nicht weiter aufgeweicht werden. "Dieser bei Weitem nicht ausreichende Schritt ist dennoch bedeutsam: Mit ihm bricht die OECD mit dem falschen Glauben, Steuersenkungen für Unternehmen würden die wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand für alle fördern", sagt Alfred Eibl von der Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte.

Die Beschlüsse der OECD sehen vor, dass Konzerne, die mehr als 20 Milliarden Euro (beziehungsweise in sieben Jahren mehr als zehn Milliarden) Umsatz und mehr als zehn Prozent Gewinn machen, diese Übergewinne zu 30 Prozent in den Absatzländern versteuern müssen. Zudem hat die OECD einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Körperschaftssteuern beschlossen.

Neuregelung trifft nur große Digitalkonzerne

Karl-Martin Hentschel, ebenfalls aktiv in der Attac-AG Finanzmärkte und Steuern, kritisiert: "Die 20-Milliarden-Euro-Grenze ist zu hoch und die Schwelle von zehn Prozent Gewinn völlig unangebracht. Damit trifft die Neuregelung der OECD im Wesentlichen nur die großen Digitalkonzerne – und auch die nur leicht. Wenn Apple 20 Prozent Gewinn macht, muss der Konzern in Zukunft nur drei Prozent der Profite nicht in der Steueroase Jersey versteuern. Zudem profitieren die armen Rohstoff- und Fertigungsländer überhaupt nicht von der Neuregelung, weil bei der Bewertung der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Konzerns nur der Absatz eine Rolle spielt."

15 Prozent Mindessteuersatz falsches Signal

Den beschlossenen Mindeststeuersatz von 15 Prozent hält Attac für zu niedrig. "Notwendig wären 25 Prozent Körperschaftssteuer. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass Unternehmen in Ländern mit eher hohen Körperschaftssteuern den Beschluss der OECD als Signal verstehen, eine Senkung der Körperschaftssteuer von ihren Regierungen zu fordern. Das darf nicht passieren", sagt Alfred Eibl. Für wirtschaftlich entwickelte Staaten wie Deutschland, die Unternehmen eine starke staatliche Infrastruktur bieten, fordert Attac, zu den früheren Steuersätzen von 40 bis 50 Prozent zurückzukehren.

Gesamtkonzernsteuer nötig

Notwendig ist nach Ansicht von Attac zudem eine Gesamtkonzernsteuer, wie sie international von vielen Organisationen gefordert wird: Gewinne sollen nicht mehr weltweit verschoben werden können, sondern dort versteuert werden, wo die Firma wirtschaftlich tätig ist – also wo sie Umsatz macht, Arbeitnehmer*innen beschäftigt und Investitionen tätigt.

Durch Steuertricks von Unternehmen entgehen Staaten derzeit mindestens 240 Milliarden Dollar jährlich. Viele transnationale Konzerne verlagern ihre Gewinne in Steueroasen. Der Algorithmus von Google etwa gehört einer Tochterfirma auf den Bermudas, an die alle anderen Google-Töchter hohe Lizenzgebühren zahlen. Der Steuersatz auf den Bermudas liegt bei unter einem Prozent. Apple versteuert nach einem ähnlichen Modell auf der Kanalinsel Jersey mit Steuersätzen unter zwei Prozent.


Für Rückfragen und Interviews:

  •     Karl-Martin-Hentschel, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte, Tel. 0151 5908 4268
  •     Alfred Eibl, Attac-Arbeitsgruppe Steuern und Finanzmärkte, Tel. 0160 9078 0266


Weitere Informationen:www.attac.de/konzernbesteuerung