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Gemeinnützigkeit: Weg für Verfassungsbeschwerde frei

Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Attac-Urteil fest

Die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die letzte Runde: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Attac kann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit einreichen.

Mit ihrer Entscheidung, die Revision zurückzuweisen, haben die Richter*innen am BFH die Gelegenheit versäumt, ihr Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

"Offenbar liegt dem BFH nichts daran, den auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck zu korrigieren, er habe sich in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten lassen", stellt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest. "Mit ihrer juristisch umstrittenen, überaus engen Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens behindern die Richter*innen am BFH die Arbeit von tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen."

In seinem Beschluss vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. In seinem Urteil, das auch in der juristischen Fachwelt kritisiert wurde, steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen deutlich enger als die bisherige Rechtsprechung. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang 2020 mussten die Richter*innen der ersten Instanz der Auslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So meinte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.

Maria Wahle, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, kommentiert: "Aus der Begründung für die Ablehnung der Revision spricht dasselbe autoritäre Demokratieverständnis von vorgestern wie aus dem ersten Beschluss des Bundesfinanzhofs. Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, geht es den Richter*innen offenbar vor allem darum, ihr Grenzen zu setzen. In Zeiten einer  zunehmenden Politik- und Demokratieverdrossenheit ist dies ein falsches Signal."

Attac wird innerhalb von vier Wochen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen. Denn die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.


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Gemeinnützigkeit: Weg für Verfassungsbeschwerde frei

Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Attac-Urteil fest

Die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die letzte Runde: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Attac kann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit einreichen.

Mit ihrer Entscheidung, die Revision zurückzuweisen, haben die Richter*innen am BFH die Gelegenheit versäumt, ihr Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

"Offenbar liegt dem BFH nichts daran, den auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck zu korrigieren, er habe sich in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten lassen", stellt Dirk Friedrichs vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest. "Mit ihrer juristisch umstrittenen, überaus engen Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens behindern die Richter*innen am BFH die Arbeit von tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen."

In seinem Beschluss vom Februar 2019 hob der BFH das für Attac positive Urteil der ersten Instanz auf und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht in Kassel. In seinem Urteil, das auch in der juristischen Fachwelt kritisiert wurde, steckte der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen deutlich enger als die bisherige Rechtsprechung. Bei ihrer erneuten Entscheidung Anfang 2020 mussten die Richter*innen der ersten Instanz der Auslegung des BFH folgen und die Klage von Attac abweisen – gegen ihre eigene Überzeugung. So meinte der Vorsitzende Richter in Kassel, das Urteil des Bundesfinanzhofs sei „mit heißer Nadel gestrickt“.

Maria Wahle, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, kommentiert: "Aus der Begründung für die Ablehnung der Revision spricht dasselbe autoritäre Demokratieverständnis von vorgestern wie aus dem ersten Beschluss des Bundesfinanzhofs. Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, geht es den Richter*innen offenbar vor allem darum, ihr Grenzen zu setzen. In Zeiten einer  zunehmenden Politik- und Demokratieverdrossenheit ist dies ein falsches Signal."

Attac wird innerhalb von vier Wochen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen. Denn die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.