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Gemeinnützigkeit vor Gericht – Attac klagt auf Akteneinsicht

Nahm das Bundesfinanzministerium Einfluss auf die Entscheidung des BFH gegen Attac? / Verhandlung am 13. Dezember in Berlin

Fotoaktion vor Verhandlungsbeginn
•    Dienstag, 13. Dezember 2022, 8.15 Uhr
•    Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7
•    9.30 Uhr Verhandlungsbeginn

Auch acht Jahre nach der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit kämpft Attac weiter um Transparenz in dem Verfahren. Am 13. Dezember wird deshalb die Informationsfreiheitsklage des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Bundesfinanzministerium (BMF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Aufschluss über die Kommunikation mit dem verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) geben und Hinweise auf eine politische Einflussnahme enthalten könnten.
Zu dem Eindruck, das 2019 ergangene Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium bei. Sowohl der damalige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff, als auch der für den "Fall Attac" zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock sitzen seit langem im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins "Institut für Steuern und Finanzen". Der Verein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert.

Aktion
Mit einer Aktion vor Beginn der Verhandlung wird Attac die Frage aufwerfen, wer eigentlich gemeinnützig ist. Die Aktion eignet sich gut für die Bildberichterstattung. Außerdem werden Attac-Sprecher*innen für O-Töne und Fragen zur Verfügung stehen.

Für Rückfragen:
•    Maria Wahle, Attac-Koordinierungskreis und im Vorstand des Attac-Trägervereins: maria.wahle@attac.de, Tel.: +49 17680057176
•    Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin: frauke.distelrath@attac.de, Tel.: +49 151 6141 0268
•    Dirk Friedrichs, für den Attac-Vorstand: dirk.friedrichs@attac.de, Tel.: +49 177 3276659

Dokumente
•    Hintergrundmitteilung Attac (23.11.2022): https://link.attac.de/akteneinsichtsklage
•    Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020): https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht


(Kopie 1)

Gemeinnützigkeit vor Gericht – Attac klagt auf Akteneinsicht

Nahm das Bundesfinanzministerium Einfluss auf die Entscheidung des BFH gegen Attac? / Verhandlung am 13. Dezember in Berlin

Fotoaktion vor Verhandlungsbeginn
•    Dienstag, 13. Dezember 2022, 8.15 Uhr
•    Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7
•    9.30 Uhr Verhandlungsbeginn

Auch acht Jahre nach der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit kämpft Attac weiter um Transparenz in dem Verfahren. Am 13. Dezember wird deshalb die Informationsfreiheitsklage des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Bundesfinanzministerium (BMF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Aufschluss über die Kommunikation mit dem verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) geben und Hinweise auf eine politische Einflussnahme enthalten könnten.
Zu dem Eindruck, das 2019 ergangene Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium bei. Sowohl der damalige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff, als auch der für den "Fall Attac" zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock sitzen seit langem im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins "Institut für Steuern und Finanzen". Der Verein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert.

Aktion
Mit einer Aktion vor Beginn der Verhandlung wird Attac die Frage aufwerfen, wer eigentlich gemeinnützig ist. Die Aktion eignet sich gut für die Bildberichterstattung. Außerdem werden Attac-Sprecher*innen für O-Töne und Fragen zur Verfügung stehen.

Für Rückfragen:
•    Maria Wahle, Attac-Koordinierungskreis und im Vorstand des Attac-Trägervereins: maria.wahle@attac.de, Tel.: +49 17680057176
•    Frauke Distelrath, Attac-Geschäftsführerin: frauke.distelrath@attac.de, Tel.: +49 151 6141 0268
•    Dirk Friedrichs, für den Attac-Vorstand: dirk.friedrichs@attac.de, Tel.: +49 177 3276659

Dokumente
•    Hintergrundmitteilung Attac (23.11.2022): https://link.attac.de/akteneinsichtsklage
•    Klagebegründung Akteneinsicht (30.4.2020): https://link.attac.de/klagebegruendung-akteneinsicht