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Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac

Altmaier muss Angriff auf kritische Zivilgesellschaft abblasen

Das Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac, um dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen. Dazu ist das Ministerium dem Revisionsprozess vor dem Bundesfinanzhof in München offiziell beigetreten.* Verfahrensbeteiligte auf der Gegenseite von Attac sind damit sowohl das Frankfurter Finanzamt als auch das Bundesfinanzministerium.

Mit dem Revisionsverfahren will das Ministerium erreichen, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel von 2016 gekippt wird, das Attac eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Peter Altmaier diesen von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble gestarteten Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft abbläst und die Revision zurücknimmt. Eine moderne Demokratie braucht Bürger und Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen – für das Gemeinwohl“, sagt Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. „Schäuble selbst hat die Attac- Gründungsforderung nach einer Finanztransaktionssteuer übernommen. Doch unser Engagement für Steuergerechtigkeit und die Regulierung der Finanzmärkte soll nicht gemeinnützig sein? Das ist absurd. Statt uns in unserer Arbeit zu behindern, soll Altmaier sich lieber um die Steuertricks von Apple, Amazon und Co. kümmern.“

Bereits vor seinem Verfahrensbeitritt hatte das Bundesfinanzministerium – noch unter Schäuble – das Frankfurter Finanzamt angewiesen, gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vorzugehen. Im Dezember ließ der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Attac streitet für eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, die gerechte Verteilung des globalen Reichtums, umfassende soziale Sicherheit und gerechten Welthandel und setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2000 für eine Finanztransaktionssteuer ein. Aktuell engagiert sich das Netzwerk mit einer länderübergreifenden Kampagne gegen die milliardenschweren Steuertricks von Apple, Ikea, Amazon und Co. sowie für einheitliche Gesamtkonzernsteuer in der EU.


*) Gemäß Paragraf 122 der Finanzgerichtsordnung, kann das Bundesfinanzministerium einem Revisionsprozess beitreten, wenn das Verfahren „eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht“ betrifft.

 


Hintergrund:

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht in Kassel der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Das politische Engagement des Netzwerkes gegen die neoliberale Globalisierung stehe seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen, betonten die Richter.

Trotz dieses klaren Richterspruchs wies Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Frankfurter Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Im Dezember hat der Bundesfinanzhof die Revision ohne Begründung zugelassen. Nun ist das Bundesfinanzministerium des Rechtsstreit offiziell als Prozesspartei beigetreten. Solange das Verfahren in München läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Attac kann weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Das Finanzamt fordert aber keine entgangenen Steuern zurück. Auch die Spenden an Attac sind nicht zurückgegangen. Im Gegenteil kam es nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit 2014 zu einer starken Welle der Solidarisierung.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac 2015 die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen. Die Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 80 Vereine und Stiftungen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.


Für Rückfragen:

  • Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. / Attac-Koordinierungskreis,Tel. 0177 3276 659

  • Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und Partner, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, 0151 6141 0268

(Kopie 1)

Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac

Altmaier muss Angriff auf kritische Zivilgesellschaft abblasen

Das Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac, um dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen. Dazu ist das Ministerium dem Revisionsprozess vor dem Bundesfinanzhof in München offiziell beigetreten.* Verfahrensbeteiligte auf der Gegenseite von Attac sind damit sowohl das Frankfurter Finanzamt als auch das Bundesfinanzministerium.

Mit dem Revisionsverfahren will das Ministerium erreichen, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel von 2016 gekippt wird, das Attac eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Peter Altmaier diesen von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble gestarteten Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft abbläst und die Revision zurücknimmt. Eine moderne Demokratie braucht Bürger und Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen – für das Gemeinwohl“, sagt Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. „Schäuble selbst hat die Attac- Gründungsforderung nach einer Finanztransaktionssteuer übernommen. Doch unser Engagement für Steuergerechtigkeit und die Regulierung der Finanzmärkte soll nicht gemeinnützig sein? Das ist absurd. Statt uns in unserer Arbeit zu behindern, soll Altmaier sich lieber um die Steuertricks von Apple, Amazon und Co. kümmern.“

Bereits vor seinem Verfahrensbeitritt hatte das Bundesfinanzministerium – noch unter Schäuble – das Frankfurter Finanzamt angewiesen, gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vorzugehen. Im Dezember ließ der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Attac streitet für eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, die gerechte Verteilung des globalen Reichtums, umfassende soziale Sicherheit und gerechten Welthandel und setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2000 für eine Finanztransaktionssteuer ein. Aktuell engagiert sich das Netzwerk mit einer länderübergreifenden Kampagne gegen die milliardenschweren Steuertricks von Apple, Ikea, Amazon und Co. sowie für einheitliche Gesamtkonzernsteuer in der EU.


*) Gemäß Paragraf 122 der Finanzgerichtsordnung, kann das Bundesfinanzministerium einem Revisionsprozess beitreten, wenn das Verfahren „eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht“ betrifft.

 


Hintergrund:

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt Frankfurt Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November 2016 gab das Hessische Finanzgericht in Kassel der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Das politische Engagement des Netzwerkes gegen die neoliberale Globalisierung stehe seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen, betonten die Richter.

Trotz dieses klaren Richterspruchs wies Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Frankfurter Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Im Dezember hat der Bundesfinanzhof die Revision ohne Begründung zugelassen. Nun ist das Bundesfinanzministerium des Rechtsstreit offiziell als Prozesspartei beigetreten. Solange das Verfahren in München läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Attac kann weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Das Finanzamt fordert aber keine entgangenen Steuern zurück. Auch die Spenden an Attac sind nicht zurückgegangen. Im Gegenteil kam es nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit 2014 zu einer starken Welle der Solidarisierung.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac 2015 die Gründung der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen. Die Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als 80 Vereine und Stiftungen - darunter neben Attac beispielsweise auch Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam, Terres des Hommes und Campact.


Für Rückfragen:

  • Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. / Attac-Koordinierungskreis,Tel. 0177 3276 659

  • Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und Partner, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, 0151 6141 0268