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Arbeitsgruppen des Rates:

Der Rat bestimmt nach den auf einem Ratschlag durchgeführten Gremiums-Wahlen meist auf seiner darauffolgenden konstituierenden Sitzung die Zusammensetzung seiner sog. "Ratsarbeitsgruppen" (RAGn), in denen Teilaufgaben durch Personen aus dem Kreis der Ratsmitglieder erledigt werden sollen. Manchen RAGn [*] ist es gestattet, Dritte zu kooptieren, die i.d.R. bei finanzrelevanten Entscheidungen nicht stimmberechtig sind. Die jeweilige personelle Besetzung der RAGn ist in der Übersicht "Ratsarbeitsgruppen" dargestellt und es gibt ein Verzeichnis der Berichte von Ratsarbeitsgruppen an den Rat.

Einzelverantwortliche für spezielle Aufgaben :

  • Finanzen des Rats ( Kontakt )
  • Administratoren des Rats-Forums ( Kontakt )
  • Administration der Mailingliste des Rats ( Kontakt )
  • Administration der Webseite des Rats ( Kontakt )

Vom Rat anerkannte bundesweite Arbeitsgruppen:

"Die bundesweiten Arbeitsgruppen bestehen aus allen Interessierten in einem Themenbereich. Sie können eigenständige Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen dieses Themenbereichs unter ihrem Namen ("attac-AG "xy") nach außen vertreten, nachdem sie vom Rat anerkannt wurden."
[ Ratschlagsprotokoll von 2002, Seite 19, I.7.i) ]
[ Attac Regelsammlung, Seite 11, dort 6) Bundesweite AGs ]

Die nachstehend aufgelisteten Arbeitsgruppen (AGn) arbeiten eigenständig an konkreten Themen und bilden Expertise aus, die sie dem Attac-Netzwerk zur Verfügung stellen, u.a. durch Berichte an den Rat zum Zweck der Bestätigung ihrer Anerkennung durch denselben. Diese AGn geben eigene Publikationen heraus, organisieren Kongresse oder Seminare, können eigene Pressearbeit betreiben und vieles Andere mehr.  Wer Interesse hat, in einer bestimmten Arbeitsgruppe mitzuarbeiten oder mit ihr zu kommunizieren, möge sich über den jeweiligen,  mit "Kontakt" bezeichneten Link mit dieser in Verbindung setzen oder deren evtl. vorhandene Foren oder Mailinglisten nutzen.

(Einige der o.a. AG-Webseiten sind leider nicht mehr existent, bzw nicht mehr auffindbar.)

In Abständen von ca. 2 Jahren berichten diese BAGn auf einer Ratssitzung über ihre zurückliegenden Aktivitäten und ihre weiteren Vorhaben; sofern sie ihre Arbeit fortzusetzen beabsichtigen, können sie die Bestätigung durch den Rat beantragen.

Untergruppen von anerkannten bundesweiten Arbeitsgruppen:

  • derzeit sind dem Rat keine solchen bekannt

Sonstige und vom Rat (noch) nicht anerkannte Arbeitsgruppen:

Gruppen, deren Aktivitäten zurzeit ruhen:

Manche der anerkannten Arbeitsgruppen beenden nach einiger Zeit aus unterschiedlichen Gründen ihre Aktivitäten und verlieren dadurch ihren Status. Sie sind z.T. aber bereit, die Arbeit bei Interesse in gleicher, ähnlicher oder modifizierter  Weise wieder aufzunehmen. Die bereits erarbeiteten Ergebnisse und Kontaktaufnahmemöglichkeiten für eine evtl. Re-Aktivierung sind auf deren i.d.R. nicht weiter gepflegten Webseiten angegeben:

Einige der o.a. AG-Webseiten sind leider nicht mehr existent, bzw nicht mehr auffindbar.

Kampagnen- und Projektgruppen:

Für Planung, Organisation und Durchführung von Einzelvorhaben (z.B. Kampagnen, Konferenzen und Kongressen) werden temporär Projektgruppen eingerichtet:

Beendete Kampagnen und Projekte: