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Ziviler Ungehorsam für Klimaschutz ist keine kriminelle Handlung!

Attac solidarisiert sich mit den Aktivist*innen der Letzten Generation

Die Razzien vom 24.5.2023 gegen Aktivist*innen der Letzten Generation sowie die Beschlagnahmung ihrer Spendengelder und die Sperrung ihrer Internetseite sind ein Skandal. Menschen, die aus Sorge um die Folgen der Klimakatastrophe und Empörung über die Untätigkeit der Politik zum Mittel des zivilen Ungehorsams greifen, werden verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Sie werden wie Schwerverbrecher*innen behandelt, weil sie sich auf Straßen festkleben, um die klimaschädliche Normalität des Alltags zu unterbrechen und auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

Nicht jede Aktion der Letzten Generation ist auf ungeteilte Zustimmung bei Attac und der Klimabewegung gestoßen. Es gibt kritische Debatten über ihre Aktionsformen und -ziele. Über die politische Wirkung dieser Form von Protest lässt sich streiten, legitim ist er allemal und keinesfalls eine kriminelle Handlung. Kriminelle Handlungen begeht, wer weiterhin mutwillig die Erde aufheizt und an der Naturzerstörung verdient, beispielsweise die Autokonzerne. Mitschuldig macht sich, wer sie dabei unterstützt, also die herrschende Politik.  

Attac verurteilt die Versuche der Generalstaatanwaltschaft München sowie der sie unterstützenden Ermittlungsbehörden die Letzte Generation zu kriminalisieren und ruft zur Beteiligung an Solidaritätsaktionen auf.