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Attac zu EuGH-Antrag: CETA nicht kompatibel mit der Demokratie

Bereits mehr als 270.000 Menschen fordern grundsätzlches Aus für Konzern-Sonderklagerechte (ISDS)

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist der Meinung, dass Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) in CETA kompatibel mit EU-Recht sind. Sein Antrag ist nicht bindend. Das endgültige Urteil kann davon noch abweichen und folgt in einigen Monaten.

Dazu erklärt Roland Süß vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac: "Für uns ist klar, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz der der Umwelt, von Beschäftigten und für die Verringerung von Ungleichheit ein. Unser politischer Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne geht weiter.“

Attac fordert daher, ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen. Eine vergangene Woche gestartete EU-weite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fordert neben dem Aus für ISDS auch verbindliche Regeln, mit denen Konzerne weltweit für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sie wurde bereits von mehr als 270.000 Menschen unterzeichnet.


Für Rückfragen und Interviews:

  • Roland Süß, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175 2725 893, suess@attac.de