AfD-Verbotsantrag im Bundestag
In dieser Woche steht ein Antrag von Marco Wanderwitz und 123 weiteren Abgeordneten auf der Tagesordnung des Bundestags. Ziel ist die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Eine Entscheidung könnte möglicherweise noch vor der nächsten Bundestagswahl fallen.
„Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass der Antrag nicht abgestimmt wird, sondern zunächst in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wird“, sagt Annette Schnoor aus dem Attac-Rat. „Für eine direkte Abstimmung benötigen die Antragstellenden nicht nur eine einfache, sondern sogar eine Zweidrittelmehrheit“. Die parlamentarischen Hürden sind also hoch.
In den vergangenen Monaten ist die Unterstützung für ein AfD-Verbot – sowohl in der Bevölkerung, als auch im Parlament – gewachsen. Immer mehr Bundestagsabgeordnete, aber auch bisher skeptische Jurist*innen stellen sich hinter ein AfD-Verbot (Offener Brief von 619 Jurist*innen). „Die AfD hat nicht nur auf ihrem Parteitag in Riesa oder im umstrittenen Musk-Weidel-Telefonat ihre rechtsradikale Gesinnung offenbart, sondern zeigt diese auch im Wahlkampf zunehmend und hemmungslos durch ihre Rhetorik und Symbolik“, betont Judith Amler von der Attac-AG gegen rechts.
Der Attac-Ratschlag, das höchste Entscheidungsgremium innerhalb von Attac, hatte bereits im Herbst beschlossen, die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ zu unterstützen. „Wer die Menschen in diesem Land nach ‚völkischen‘ Kriterien ein- und aussortiert, tritt die Menschenwürde mit Füßen und verstößt damit gegen den Kernsatz des Grundgesetzes. Die Parteien, die sich diesem Grundgesetz verpflichtet wissen, müssten deshalb eigentlich ohne Wenn und Aber für eine Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht eintreten“, so die Argumentation der Kampagne. Dies muss so schnell wie möglich passieren – bevor die AfD noch mehr Unheil anrichtet, noch mehr Menschen in Angst und Schrecken versetzt und noch mehr rechte Gewalttaten mit ihrer Hetze befördert.
Attac fordert daher alle Bundestagsabgeordneten auf, für die Behandlung des Antrages zur Abstimmung und dann für den Verbotsantrag selbst zu stimmen.