CETA verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht
Attac München
Am gestrigen Donnerstag hat Attac München auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit ein Rechtsgutachten vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA (geplantes Handelsabkommen zwischen EU und Kanada) verfasst haben.
Johan Horst präsentierte in der Münchner Seidl-Villa das von Attac München in Auftrag gegebene <media 63137 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Gutachten</media> im Detail. Es kommt zu dem Ergebnis, dass CETA in mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht verstößt. In seiner jetzigen Form könne es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung u. a. die folgenden Punkte angeführt:
- CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein "gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
- Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".
- Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischenVerfahren haben.
- Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
Für Rückfragen:
- Hagen Pfaff, presse@attac-m.org, Tel. 089 3066 7832 oder 0175 780 2690