Fragen und Antworten zu Testament und Vererben
Wie muss ein Testament verfasst werden?
Ein Testament kann sowohl handschriftlich als auch von einem Notar / einer Notarin aufgesetzt werden. Es sollte so eindeutig wie möglich formuliert sein; bedachte Personen sollten mit vollem Namen genannt werden, außer ihre Zuordnung ist eindeutig.
Wie muss ein handschriftliches Testament aussehen?
Wichtig ist beim nicht-notariellen Testament, dass es vollständig handschriftlich geschrieben wurde, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen wurde. Gut ist auch eine Überschrift wie „Testament“, außerdem die eigene Adresse, der Geburtsort und das Geburtsdatum.
Wann brauche ich einen Notar / eine Notarin?
Notarielle Unterstützung ist vor allem bei komplexeren Regelungen, umfassenderen Vermögensverhältnissen, bei Immobilienbesitz und/oder bei zahlreichen Erbinnen und Erben sehr hilfreich. Sie kann dabei helfen, alles juristisch so zu formulieren, dass es sowohl eindeutig ist als auch zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen verhindert. Das notariell verfasste Testament ersetzt meist den Erbschein.
Erbe, Vermächtnis oder Lebensversicherung?
Ein Vermächtnis ermöglicht es, jemandem oder einer Organisation eine Sache oder einen bestimmten Geldbetrag aus dem Gesamterbe zukommen zu lassen, ohne dass die damit bedachte Person oder Organisation Teil einer Erbengemeinschaft wird oder Pflichten, die sich aus dem Erbe ergeben, übernehmen muss. Wichtig ist dabei eine eindeutige Formulierung, zum Beispiel „meinem Neffen Steffen vermache ich meine Schallplattensammlung“ oder „meine Nachbarin Christa soll als Vermächtnis mein Auto bekommen. “Eine weitere Möglichkeit, Attac über dein Leben hinaus zu unterstützen, kann auch sein, Attac direkt als Begünstigte einer Lebensversicherung eintragen zu lassen. Dafür ist nur im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob eine Organisation für die jeweilige Versicherung begünstigt werden kann.
Wo soll ich mein Testament aufbewahren?
Grundsätzlich kann ein Testament überall aufbewahrt werden, wenn sichergestellt ist, dass es auch gefunden wird und in vertrauenswürdige Hände gelangt. Wer ganz sichergehen möchte, kann es aber auch gegen eine einmalige Gebühr beim Amtsgericht in Verwahrung geben.
Kann ich mein Testament ändern?
Natürlich kann man sein Testament jederzeit ändern. Entweder verfasst man ein ganz neues und vernichtet das alte, oder man ergänzt das alte mit einem weiteren Blatt, auf dem Änderungen festgehalten sind. Dabei ist es natürlich sehr wichtig, dass auch diese Änderungen vollständig handschriftlich geschehen und vor allem mit Datum und Unterschrift versehen sind, denn es gilt die jeweils letzte Version.
Wie wird mein Erbe ohne Testament verteilt?
Wer kein Testament verfasst, überlässt die Verteilung des Nachlasses der gesetzlichen Erbfolge. Grundsätzlich erben zunächst die Erben erster Ordnung. Dazu gehören Kinder (auch uneheliche) und Enkel. Die Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und Halbgeschwister, Nichten und Neffen. Erben dritter Ordnung schließlich sind Großeltern, Tanten und Onkel und Cousins und Cousinen. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen sind, wenn es Erben erster Ordnung gibt, diesen gleichgestellt. Gibt es niemanden, dem nach der gesetzlichen Erbfolge ein Teil des Nachlasses zustünde, fällt die Hinterlassenschaft an den Staat. Gerade auch in diesen Fällen bietet es sich an, zu vererben an eine Organisation, die sich auch zukünftig weiter für deine Werte stark machen wird.
Mein Partner / meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet. Erbt er / erbt sie trotzdem?
Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben keinen Einfluss auf die Erbfolge; wer seinen Partner oder seine Partnerin absichern möchte, muss deshalb ein Testament verfassen.
Hilft mir Attac beim Verfassen meines Testaments?
Für Deine Fragen und Überlegungen zu einem möglichen Nachlass an Attac steht dir Karsten Hackländer unter 069/900 281 13 von Montag bis Mittwoch jeweils von 9 Uhr bis 14 Uhr gern für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Als Organisation können wir zwar keine Rechtsberatung leisten, vermitteln aber gern eine kompetente Beratung.
Wie nehme ich Attac in mein Testament auf?
Wenn du den Attac Trägerverein e.V. in deinem Testament oder als Begünstigte einer Versicherung bedenken möchtest, müssen folgende Angaben vollständig sein:
Attac Trägerverein e.V.
Münchener Straße 48
60329 Frankfurt/Main
Ergänzend möglich: Vereinsregisternummer VR 12648 beim Amtsgericht Frankfurt/Main.
Wie erfährt Attac von meinem Vermächtnis?
Das Nachlassgericht informiert im Erbfall immer alle Erbenden und Vermächtnisnehmenden. Natürlich kannst du uns auch im Vorfeld darüber informieren, es ist aber nicht notwendig.