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EU-Parlament fordert EU-Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

Koordinierter EU-Ausstieg bietet größten Schutz vor Konzernklagen

Das EU-Parlament macht Druck für einen koordinierten Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT). Es fordert die Kommission und den EU-Rat in einer heute verabschiedeten Resolution „nachdrücklich auf, unverzüglich den Prozess für einen koordinierten Austritt der EU aus dem Energiecharta-Vertrag einzuleiten“. Dies sei „die beste Option für die EU, um Rechtssicherheit zu erreichen und zu verhindern, dass der Vertrag die Ambitionen der EU in Bezug auf Klima und Energiesicherheit weiter gefährdet“. Das EU-Parlament begrüßte zudem den Ausstieg zahlreicher EU-Staaten und bekräftigte seine Position, dem überarbeiteten ECT die erforderliche Zustimmung zu verweigern.

Für Attac ist die heutige Entscheidung ein riesiger Erfolg und das Ergebnis jahrelanger Aufklärungsarbeit der internationalen Zivilgesellschaft. "Für die EU kann es nach dieser historischen Entscheidung eigentlich nur eine Konsequenz geben. Und die lautet schnellstmöglicher Ausstieg aus diesem Klimakiller-Vertrag", erklärt Attac-Welthandelsexpertin Hanni Gramann. Ein koordinierter Ausstieg der EU bietet nicht nur den größten Schutz vor weiteren Konzernklagen gegen die Energiewende. Er erleichtert es den EU-Staaten auch, die weitere Geltungsdauer des Vertrages für 20 Jahre außer Kraft zu setzen.

Der ECT ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten für neue Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profite bedrohen. Der Vertrag engt damit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende.

Die EU hat in jahrelangen Verhandlungen versucht, den ECT mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien, Luxemburg und Deutschland haben daher den Ausstieg aus dem Vertrag bereits angekündigt oder vollzogen. Bereits am 18.11. gab es im EU-Rat keine qualifizierte Mehrheit für eine EU-Zustimmung zum überarbeiteten Vertrag.