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Volksbegehren gegen CETA in Bayern:

Damit das Voksbegehren "Nein zu CETA!" erfolgreich wird, müssen wir uns darauf vorbereiten.

 Das Landesverfassungsgericht hat bis zum 23.02.2017 Zeit, entweder die Argumentation des Innenministeriums zu verwerfen und unser Volksbegehren zuzulassen, oder es entgültig abzulehnen, Infos: Infos: https://www.umweltinstitut.org/index.php?id=2043.

Damit das Volksbegehren "Nein zu CETA! erfolgreich wird, müssen wir uns darauf vorbereiten, innerhalb von zwei Wochen rund 1.000.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger in ihr jeweiliges Rathaus zu lotsen und sich persönlich als UnterstützerIn des Volksbegehrens einzutragen. Das klappt nur, wenn sich in der gesamten Fläche Bayerns Leute eintragen lassen. Wir, die wir das Volksbegehren zum Erfolg bringen wollen, müssen also auch überall präsent sein. Deshalb wollen wir ein System von AnsprechpartnerInnen in den Kommunen aufbauen.

Wir wissen, dass das eine seltsame Situation ist: Wir bauen eine Struktur auf, obwohl wir noch nicht wissen, ob und wann wir sie brauchen. Wenn wir aber erst nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, die erst Ende Februar fallen könnte, ernsthaft beginnen, das Volksbegehren vorzubereiten, dann ist die Zeit zu kurz und wir haben keine Chance mehr. Wir müssen uns also auf diese Situation einlassen. Bitte lasst auch ihr euch darauf ein und bereitet euch mit uns auf den anstrengendesten Teil der Kampagne vor. Es wäre voll super, wenn ihr die AnsprechpartnerInnen in den Gemeinden für eure Landkreise sammeln könntet. Ich bräuchte, am besten in Form einer Tabelle, die folgenden Daten: Name, eMailadresse, Postleitzahl, Gemeinde, Optional auch Telefonnummer.

Die Aufgaben dieser Personen sind weder zahlreich noch schwierig, müssen aber überall gemacht werden. Eigentlich geht es nur um vier Fragen:

1. Wann und wo kann man sich eintragen? Die Gemeinden legen fest, wannund wo man sich eintragen kann. Sie sind dabei verpflichtet, nicht nur während der üblichen Öfnnungszeiten der Rathäuser, sondern in den zwei Wochen mindestens einmal auch am Abend und mindestens an einem Samstag zu öffnen, damit sich auch Berufstätige eintragen können. Die erste Aufgabe der AnsprechpartnerInnen ist, in Ihrem Rathaus herauszufinden, wann und wo man sich eintragen kann und diese Information weiterzugeben. Wir wollen diese Information auf die zentrale Homepage des Volksbegehrens setzen. Gut wäre, wenn die AnsprechpartnerInnen in den Gemeinden sich vor Ort bei der Verwaltung/dem Gemeinderat dafür einsetzen, dass die Öffnungszeiten und Orte auch im lokalen Gemeindeblatt bekanntgegeben werden. Damit müssen wir kurz nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts beginnen, denn dann treffen auch die Gemeinden die Entscheidungen. Voraussichtlich wird es ein Onlinetool geben, mit dem die Gemeinden oder AnsprechpartnerInnen diese Daten direkt an das Kampagnenbüro übergeben können, so dass auf beiden Seiten kein großer Kommunikationsaufwand entsteht. Es muss lediglich für jede Gemeinde getan werden.
2. Wer hängt Plakate auf? In jeder Gemeinde muss es eine Möglichkeit geben, Plakate aufzustellen. Die lokalen AnspechpartnerInnen müssen die Plakate nicht unbedingt selbst aufhängen, aber darauf achten, dass es überhaupt geschieht. Mehr Informationen dazu bekommen sie spätestens dann, wenn wir die Plakate entworfen und gedruckt haben. Wir vermuten, dass wir in vielen Gemeinden darauf setzen können, dass die Parteien, die unser Volksbegehren unterstützen, aus den Wahlkämpfen die Erfahrung und das Material haben, um Plakate aufzustellen.
3. Wer ist vor Ort aktiv? Damit wir viele Menschen in ihre Rathäuser locken können, müssen wir in den zwei Wochen mit vielen Infoständen und Rathauslotsen präsent sein. Rathauslotsen meint dabei Personen, die vor dem Rathaus Leute ansprechen, doch hineinzugehen und sich einzutragen oder Leute an belebteren Orten auffordern, zum Rathaus zu gehe. Mit einem Online-Tool wollen wir dafür auch Menschen aktivieren, die bisher nicht in Vereinen/Parteien/Bündnissen vor Ort aktiv sind. Wir brauchen also Menschen in den Gemeinden, die gemeinsam mit den Gruppen in den lokalen Bündnissen einen Überblick halten, wann was passiert und als AnsprechpartnerIn für Menschen zur Verfügung stehen, die sich engagieren wollen, aber nicht wissen wie.
4. Wieviele Leute haben sich eingetragen? Es ist interessant und auch für den Verlauf der Kampagne wichtig, aus möglichst vielen Gemeinden bereits während der zwei Wochen Daten zu bekommen, wieviele Leute sich schon eingetragen haben. Auch dafür wird es ein Onlinetool geben, um diese Daten einfach an das Kampagnenbüro zu übergeben. In einigen Fällen wird das die Gemeinde selbst machen, in anderen muss einE AnsprechpartnerIn vor Ort nachfragen.

Im Allgemeinen gilt auch hier: Was wie genau sinnvoll ist, entscheidt ihr am besten vor Ort. Braucht nun die Verwaltungsgemeinschaft Unterdorf-Mitteldorf-Oberdorf eineN oder drei AnsprechpartnerInnen? Können wir in Hinterdorf auch drei Personen für eine Gemeinde benennen? Kann eine Person aus Marktfleck auch AnsprechpartnerIn für Marktfleck und Niederdorf gleichzeitig sein? Ja, macht das so, wie es für die Leute, die ehrenamtlich Arbeit in unser gemeinsames Projekt stecken, am besten passt und nicht nach irgendeiner Bürokratie. Es ist auch unserer Sicht zudem sinnvoll, wenn die AnsprechpartnerInnen in den einzelnen Gemeinden irgendwie mit euch lokalen Bündnissen verbunden sind, damit keine unnötigen Kommunikationsschleifen und Reibungsverluste entstehen. Wichtig ist, dass wir am Ende einen Kommunikationsweg haben, der das Volksbegehren wirklich bis ins hinterste Dorf bringt und die Informationen und Rückmeldungen von dort zum Kampagnenbüro in der Landeshauptstadt.

Weil es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts schnell gehen wird, ist es sinnvoll, wenn wir die AnsprechpartnerInnen bis Mitte Februar gefunden haben. Wenn ihr glaubt, dass ihr es nicht schafft, AnsprechpartnerInnen in den Gemeinden zu finden oder das nicht für sinnvoll haltet, meldet euch bitte bald bei mir.

Die entscheidende Frage, die uns alle umtreibt, ist nun natürlich: Wann sind eigentlich diese zwei Wochen?
Die Antwort ist: Das kann ich euch noch nicht sagen. Am wahrscheinlichsten ist, dass sie im Mai vor den Pfingsferien stattfinden wird. Möglich ist auch ein Termin direkt nach den Pfingsferien. Sicher ist: Ein Einschreibungszeitraum in den Schulferien ist gesetzlich nicht zulässig.

P.S.: Wenn ihr die juristischen Dokumente, die das Innenministerium, der Landtag und die Träger des Volksbegehrens an das Landesverfassungsgericht geschickt haben, sehen wollt, findet ihr sie hier: https://www.umweltinstitut.org/index.php?id=2043

Mit freundlichen Grüßen

Karl Bär