Luxemburg muss Steuergeschenk an Amazon zurückgeben
Attac begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, Luxemburg zu zwingen, illegale Staatsbeihilfen für Amazon zurückzunehmen. Zugleich fordern wir die EU-Kommission auf, es nicht bei der Sanktionierung von Einzelfällen zu belassen, sondern den Steuertricks von Konzernen druch eine Gesamtkonzernsteuer und die Offenlegung geheimer Steuerdeals systematisch den Boden zu entziehen.
Geheime Deals zwischen Konzernen und nationalen Regierungen
Wie EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager heute Mittag bekanntgegeben hat, muss der Internetkonzern rund 250 Millionen Euro Steuern an Luxemburg zurückzahlen. Zudem kündigte sie an, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, da Irland sich nach wie vor weigert, 13 Milliarden Euro für zu Unrecht gewährte Steuerdeals von Apple zurückzufordern.
Grund für die viel zu geringe Besteuerung von Amazon und Apple sind in beiden Fällen geheime Deals zwischen den nationalen Regierungen und den Konzernen.
Systemwechsel zur Gesamtkonzernsteuer steht noch aus
Attac-Steuerexperte Alfred Eibl: "So wichtig der heutige Schritt der EU-Kommission auch ist – er löst das Problem nicht. Wir brauchen endlich einen Systemwechsel hin zu einer Gesamtkonzernbesteuerung. Das Steuergeschenk von Luxemburg an Amazon ist nur ein weiteres Beispiel für die negativen Folgen von Steuerdeals zwischen Regierungen und Konzernen. Den Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger Europas, denen Milliarden Euro entzogen werden, die sonst für Infrastruktur, Bildung und Alterssicherung zur Verfügung stünden. Die Regierungen müssen sich endlich von der Ideologie der ruinösen Steuerkonkurrenz verabschieden."
Lokaler Buchhandel wird ausgebootet
Auch nach den Ermittlungen bleiben viele Fragen zum Steuermodell Amazons und anderer Konzerne offen. "Unternehmen müssen endlich veröffentlichen, wo sie weltweit ihre Umsätze und Gewinne machen und wieviel Steuern sie zahlen. Erst dann lässt sich gegen die Steuertricks der Giganten wirkungsvoll vorgehen", sagt Detlev von Larcher von der Attac-Arbeitsgruppe Finanzmärkte und Steuern. "Damit hätten auch lokale Buchhändler, die diese Deals nicht machen können, eine echte Überlebenschance."
Ruinöse Steuerkonkurrenz in der EU
Das europäische Wettbewerbsrecht reicht nicht aus, um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. Notwendig ist eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen in der EU. Die aktuellen Pläne der EU und der Regierungen gehen in die richtige Richtung, sind aber unzureichend. Hauptkritik ist das Fehlen von Mindeststeuersätzen, ohne die eine einheitliche Bemessungsgrundlage die ruinöse Steuerkonkurrenz in der EU noch weiter anheizen kann.