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Steueroasen schließen: Globale UN-Steuerkonvention jetzt!

Attac unterstützt die Forderung afrikanischer Finanzminister*innen nach einer multilateralen UN-Steuerkonvention

Als Teil der Global Alliance for Tax Justice (GATJ) unterstützt Attac Deutschland die Forderung der Konferenz der afrikanischen Finanzminister*innen nach einer verbindlichen multilateralen UN-Steuerkonvention nach dem Vorbild der Klimakonvention. Eine solche Konvention kann internationale Steuerstandards setzen und damit endlich den globalen Steuerdumpingwettbewerb stoppen, unter dem besonders Länder des globalen Südens leiden. Weiterhin fordern die Minister*innen in ihrem Appell, dass Länder des globalen Südens ernsthaft in die Erarbeitung der Steuerkonvention einbezogen werden müssen.

Seit Jahren tobt ein internationaler Dumpingwettbewerb bei der Unternehmensbesteuerung. Milliarden Gewinne werden durch Steuertricks in Steueroasen ausgewiesen. Dieses System schreibt den Sitzländern multinationaler Unternehmen einen Großteil der Steuereinnahmen zu. Das benachteiligt insbesondere wirtschaftlich unterentwickelte Länder, in denen es wenige Konzernsitze gibt. Besonders bei der Besteuerung von Digitalfirmen schadet es aber auch Deutschland. Auch die von der OECD zuletzt vorgeschlagenen Reformen mit Mindeststeuersätzen sind nicht mehr als geringfügige Verbesserungen, die keine grundsätzliche Änderung der globalen Spielregeln vorsehen.

Eine neue UN-Steuerkonvention, wie sie die afrikanischen Finanzminister*innen in ihrem Appell fordern, würde eine Lücke in der internationalen Finanzarchitektur schließen. Eine Lücke, durch die bislang jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro an Steuergeldern verloren gehen. Besonders die ärmsten Länder brauchen diese Mittel dringend, um Armutsbekämpfung zu finanzieren und ihre Abhängigkeit von der Entwicklungshilfe zu überwinden

Wie eine solche UN-Steuerkonvention konkret aussehen kann, dazu hat die Global Alliance for Tax Justice erst kürzlich einen Entwurf vorgelegt, der auf drei Säulen basiert:

  • die Übertragung der Kompetenz der internationalen Steuerkoordination von der OECD auf die UN, also auf eine Institution mit universeller Mitgliedschaft, die internationales Recht setzen kann.
  • die Einführung des Konzepts der Gesamtkonzernsteuer für die Unternehmensbesteuerung. Dabei werden globale Konzerne als eine Einheit betrachtet und Steuern anhand einer Formel nach wirtschaftlicher Aktivität weltweit verteilt. Damit würde das hoch komplexe Verrechnungspreissystem abgelöst, das es transnational operierenden Konzernen ermöglicht, ihre Gewinne zur Steuervermeidung konzernintern in Steueroasen zu verschieben.
  • ein öffentlich zugängliches weltweites UN-Unternehmens-Register, das die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts sowie die länderspezifischen Daten über die weltweiten Steuerzahlungen und wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Unternehmen sammelt.