Eurovison-Übergewinnsteuer-Contest
Mit einer Aktion vor dem Bundeskanzleramt haben Attac-Aktivist*innen die Bundesregierung aufgefordert, eine konsequente Übergewinnsteuer einzuführen.
Stephan Lindner, Mitglied des Attac Koordinierungskreises, kommentiert: "Während andere europäische Staaten schon längst eine Übergewinnsteuer eingeführt haben und damit ihre Bevölkerung entlasten, schützt die Bundesregierung lieber die Profite von Konzernen."
Übergewinne können einerseits durch die marktbeherrschende Stellung einzelner Konzerne oder Konzerngruppen entstehen. Solche Gewinne sind strukturell dauerhaft und ihre Besteuerung allein aus kartellrechtlichen Erwägungen sinnvoll. Einen Vorschlag, wie eine solche Besteuerung aussehen kann, hat Attac bereits in seinem Steuerkonzept (PDF) entwickelt.
Andererseits entstehen Übergewinne aus leistungslosen Mitnahmeeffekten (windfall-profits) durch externe Effekte wie aktuell den Angriffskrieg Russlands oder die Corona-Pandemie. Die Höhe dieser Zufallsgewinne kann mit hoher Trennschärfe identifiziert und ermittelt werden, indem die kurzfristigen und sprunghaften Anstiege der Profitrate der Unternehmen als Basis genommen werden.
Attac schlägt deshalb vor, dass bei einer Steigerung der Gewinnrate um mehr als 50 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre der darüberliegende Gewinnanteil mit einem Steuersatz von 50 Prozent besteuert wird. Bei einer Steigerung um mehr als 100 Prozent soll der entsprechende Gewinnanteil mit einem Steuersatz von 80 Prozent besteuert. "Damit wird eine weitgehende Abschöpfung der leistungslos erzielten Gewinne erreicht, ohne in Gefahr zu geraten, damit unternehmerische Aktivitäten einzuschränken", so Karl-Martin Hentschel, Mitglied der Attac-Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern.
Neben der Forderung nach Übergewinnsteuern hat Attac ein Paket an Vorschlägen entwickelt, mit denen die zur Krisenbewältigung notwendige Transformation unserer Produktions- und Lebensweise sozial so bewältigt werden kann.