Erbschaftssteuer: Freibetragswildwuchs abschaffen!
Getrieben von der FDP und Bundesfinanzminister Lindner haben sich die Ampelkoalitionäre jüngst darauf verständigt, sich gegenüber den Ländern für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer einzusetzen. Lindner schwebt eine Anhebung um 25 Prozent als „Inflationsausgleich“ vor. CDU/CSU fordern gar eine Erhöhung um satte 65 Prozent. Für Attac bedeuten diese Pläne eine eklatante Bevorzugung großer Vermögen. Gleichzeitig fordert Attac eine Vereinheitlichung der existierenden Freibetragsregelungen.
„Während Union & Co sich noch vor Kurzem gegen eine Erhöhung des Schonvermögens für Bezieher*innen von Sozialleistungen gestellt haben, überbieten sie sich jetzt in ihren Forderungen nach höheren Freibeträgen getreu dem Motto: Den Armen nehmen – den Reichen geben. Dabei ist bereits die aktuelle Freibetragsregelung höchst ungerecht und stellt über die Neuentstehung der Freibeträge alle zehn Jahre eine eklatante Bevorzugung von großen Vermögen dar. Ganz zu schweigen von der übermäßigen Bevorzugung der Blutsverwandtschaft, die nicht mehr den heutigen Lebensentwürfen entspricht“, kommentiert Alfred Eibl, Mitglied des Attac-Koordinierungskreises.
Die aktuelle Freibetragsregelung ist insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften höchst ungerecht. Enkelkinder, die „Oma ihr klein Häuschen“ erben, bekommen lediglich einen Freibetrag von 200.000 Euro vom Wert der Immobilie abgezogen, der Rest ist zu versteuern. Entscheiden sich jedoch Eltern ihrem Kind „Oma ihr klein Häuschen“ einfach zu schenken, dann gilt dafür ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, insgesamt also 800.000 Euro. Leben die Eltern danach auch weiterhin in der Immobilie, der sogenannte Nießbrauch, reduziert das den Immobilienwert schenkungssteuerlich noch weiter. Dieser Trick lässt sich sogar alle zehn Jahre wiederholen. Reiche Eltern können ihren Kindern also ab der Geburt alle zehn Jahre 800.000 Euro steuerfrei schenken. Rechnerisch kann ein Kind so zum 40. Geburtstag bereits 4 Millionen Euro steuerfrei geerbt haben.
Attac fordert daher: Der aktuelle Freibetragswildwuchs muss abgeschafft werden! Stattdessen soll jede*r Empfänger*in von Schenkungen und Erbschaften einen einmaligen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro erhalten, unabhängig von wem die Schenkung oder der Erbfall ausgeht. Für Schenkungen oder Erbfälle im engen Familienkreis (von Großeltern, Eltern, Geschwistern) erhöht sich der Freibetrag um 250.000 Euro. Damit wird in den meisten Fällen „Oma ihr klein Häuschen“ steuerfrei bleiben und einzig übermäßiges Vermögen besteuert.