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Attac fordert eine umfassende Reform für eine gerechte Erbschaftssteuer

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht sollte Anlass für eine umfassende Reform des Erbschaftssteuerrechts sein. Schon lange fordert Attac, Erbschaften hoher und höchster Vermögen sehr viel höher zu besteuern. Nur so ist die vollkommen schiefe Vermögensverteilung zu korrigieren. Eine kleine Korrektur für kleinere und mittlere Betriebe ist nicht ausreichend.

Seit drei Jahrzehnten wachsen große Vermögen doppelt bis dreimal so schnell wie kleinere Vermögen. Bei Milliardenvermögen liegt das jährliche Wachstum im Durchschnitt der letzten 30 Jahre über 6 Prozent. Deswegen spricht viel dafür, nicht die kleinen und mittleren Betriebe, sondern die großen Vermögen stärker zu belasten. Eine progressive Besteuerung entspricht der höheren Leistungsfähigkeit der Eigentümer und Erben nach dem Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Dementsprechend müssen sie deutlich mehr zur Finanzierung öffentlicher Belange beitragen.

Auch eine Begünstigung des Betriebsvermögens lehnen wir ab. Um Arbeitsplätze zu sichern ist sie nicht notwendig. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Erbschaftsteuer Betriebsübergänge an die folgende Generation behindert und Arbeitsplätze gekostet hätte. Es gibt auch keinen Grund für die Annahme, dass die Erben eines Großbetriebs bessere Unternehmer sind als im Falle eines Verkaufs die potenziellen Käufer.

Eckpunkte für eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer
  • Die heutige Progression von 7 bis 30 Prozent in Steuergruppe 1 (Verwandte ersten Grades) und 15 bis 43 Prozent Steuerklasse 2 (sonstige enge Verwandte) und 30 bis 50 Prozent in Steuerklasse 3 (nicht verwandt) soll beibehalten werden und durch weitere Progressionsstufen oberhalb von 100 Millionen Euro ergänzt werden.
  • Die Erben von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die heute am meisten abgeben müssen, sollen entlastet werden. Dazu gibt es  einen personenbezogenen Freibetrag für alle Erbschaften und Schenkungen (insgesamt im Leben) an eine Person von 2 Millionen. Der bisherige Freibetragswildwuchs soll abgeschafft werden.
  • Bei Erbschaften oberhalb von 20 Millionen (die machen ca. 50 Prozent der Masse aus) soll es keine Befreiungen mehr geben.
  • Bei Erbschaften unterhalb von 20 Millionen können Stundungen (Ratenzahlungen) bis zu 20 Jahren beantragt werden, wenn die Weiterexistenz von "kleinen Betrieben" durch die Steuerzahlung tatsächlich gefährdet wird.

(Beschluss der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern von Attac vom 20. Juni 2016)

Nein zu dieser Reform der Erbschaftssteuer!