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Tag der Menschenrechte: Konzerne sollen haften!

Bundesregierung bremst Verhandlungen für verbindliches UN-Abkommen aus

 

Foto: Víctor Barro - Friends of the Earth International

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember fordert Attac die aktuelle und künftige Bundesregierung auf, die Verhandlungen für ein verbindliches UN-Abkommen, das Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet (Binding Treaty), nicht weiter zu blockieren.

„Neben staatlicher Repression in vielen Ländern leiden die Menschen weltweit unter Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne“, sagt Sven Perten, Attac-Vertreter in der Deutschen Treaty Alliance. „Ob im Textilsektor, der Landwirtschaft oder der Rohstoffgewinnung: Verletzungen der Menschenrechte sind in internationalen Lieferketten die Regel. Auch deutsche Unternehmen profitieren von günstigen Einkaufspreisen auf Kosten der Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen bis hin zu moderner Sklaverei wie beim Anbau von Kakao in der Elfenbeinküste oder dem Abbau seltener Erden im
Kongo.“

Bundesregierung schickt Praktikantin nach Genf

Doch die Verhandlungen der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen werden durch den Widerstand der Industrieländer erschwert. Insbesondere die EU und Deutschland tun sich als Bremser hervor. So schickte die Bundesregierung zu den fünftägigen Verhandlungen Ende Oktober in Genf nur eine Praktikantin und andere nicht zuständige Mitarbeiter. Alfred Eibl vom Attac-Koordinierungskreis: „Trotz der nachgewiesenen verheerenden Menschenrechtsverletzungen versucht die deutsche Regierung, verbindliche Regeln und klare Sanktionsmechanismen für Unternehmen zu verhindern. Das ist unvereinbar mit Artikel eins des Grundgesetzes.“

Handelsabkommen à la TTIP sichern einseitig Konzernrechte

Während die internationalen Aktivitäten von Konzernen durch Handels- und Investitionsschutzabkommen à la TTIP immer stärker gesichert werden – unter anderem durch Klagemöglichkeiten vor privaten Schiedsgerichten –, haben die von ihnen Beschäftigen kaum Möglichkeiten, die Konzerne für unwürdige Arbeitsbedingungen haftbar zu machen.

Ziele des Abkommens, an dem die Vereinten Nationen arbeiten, sind daher die Haftung von Konzernen für ihre Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der Unternehmen, der Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und Investitionsschutzabkommen sowie Mechanismen zur Einhaltung des Abkommens.

Weltweit setzt sich ein Bündnis von mehr als 700 zivilgesellschaftlichen Organisationen für das geplante Abkommen ein. Auch hierzulande haben sich namhafte Verbände und Organisationen, darunter Attac, zur Deutschen Treaty Alliance zusammengeschlossen und fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen.


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Tag der Menschenrechte: Konzerne sollen haften!

Bundesregierung bremst Verhandlungen für verbindliches UN-Abkommen aus

 

Foto: Víctor Barro - Friends of the Earth International

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember fordert Attac die aktuelle und künftige Bundesregierung auf, die Verhandlungen für ein verbindliches UN-Abkommen, das Konzerne zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet (Binding Treaty), nicht weiter zu blockieren.

„Neben staatlicher Repression in vielen Ländern leiden die Menschen weltweit unter Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne“, sagt Sven Perten, Attac-Vertreter in der Deutschen Treaty Alliance. „Ob im Textilsektor, der Landwirtschaft oder der Rohstoffgewinnung: Verletzungen der Menschenrechte sind in internationalen Lieferketten die Regel. Auch deutsche Unternehmen profitieren von günstigen Einkaufspreisen auf Kosten der Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen bis hin zu moderner Sklaverei wie beim Anbau von Kakao in der Elfenbeinküste oder dem Abbau seltener Erden im
Kongo.“

Bundesregierung schickt Praktikantin nach Genf

Doch die Verhandlungen der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen werden durch den Widerstand der Industrieländer erschwert. Insbesondere die EU und Deutschland tun sich als Bremser hervor. So schickte die Bundesregierung zu den fünftägigen Verhandlungen Ende Oktober in Genf nur eine Praktikantin und andere nicht zuständige Mitarbeiter. Alfred Eibl vom Attac-Koordinierungskreis: „Trotz der nachgewiesenen verheerenden Menschenrechtsverletzungen versucht die deutsche Regierung, verbindliche Regeln und klare Sanktionsmechanismen für Unternehmen zu verhindern. Das ist unvereinbar mit Artikel eins des Grundgesetzes.“

Handelsabkommen à la TTIP sichern einseitig Konzernrechte

Während die internationalen Aktivitäten von Konzernen durch Handels- und Investitionsschutzabkommen à la TTIP immer stärker gesichert werden – unter anderem durch Klagemöglichkeiten vor privaten Schiedsgerichten –, haben die von ihnen Beschäftigen kaum Möglichkeiten, die Konzerne für unwürdige Arbeitsbedingungen haftbar zu machen.

Ziele des Abkommens, an dem die Vereinten Nationen arbeiten, sind daher die Haftung von Konzernen für ihre Zulieferkette, Rechtsschutz für Geschädigte auch in den Heimatländern der Unternehmen, der Vorrang der UN-Menschenrechtsverträge vor Handels- und Investitionsschutzabkommen sowie Mechanismen zur Einhaltung des Abkommens.

Weltweit setzt sich ein Bündnis von mehr als 700 zivilgesellschaftlichen Organisationen für das geplante Abkommen ein. Auch hierzulande haben sich namhafte Verbände und Organisationen, darunter Attac, zur Deutschen Treaty Alliance zusammengeschlossen und fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen.