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G20-Proteste in Hamburg: Campverbot erneut vor Gericht

Attac geht in Berufung – Massive Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Stadt und Polizei in zweiter Instanz auf dem Prüfstand

Verhandlung
•    Mittwoch, 1. März, 10 Uhr, Saal 5.01
•    Donnerstag, 2. März, 10 Uhr, Saal 5.01
•    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, Hamburg

Attac wehrt sich weiterhin gegen die massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in Hamburg: Am Mittwoch wird vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht die Berufungsklage des globalisierungskritischen Netzwerks und weiterer Betroffener gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des damaligen Protestcamps im Altonaer Volkspark verhandelt.

„Vom versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels 2017 Lichtjahre entfernt. Nicht genug damit, dass die Stadtregierung ganze 38 Quadratkilometer mit einem totalen Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone erklärte. Stadt und Polizei versuchten auch mit allen Mitteln, Protestcamps außerhalb der Sperrzone zu verhindern. Camps sind als ein gelebter Ausdruck von Protest jedoch vom Versammlungsrecht geschützt und müssen bei solch einem Großereignis in der Stadt möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.

Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, ergänzt: „Wer umstrittene Staatschefs wie Putin, Trump, Erdogan und Xi Jinping einlädt, der steht in der Pflicht, Versammlungen dagegen zu ermöglichen. Dazu gehören auch Protestcamps samt der notwendigen Infrastruktur wie Schlafplätzen, Kochstellen und Sanitärbereichen. Ein Angriff auf politische Grundrechte wie 2017 in Hamburg darf nicht geduldet werden. Das klarzustellen ist auch sechs Jahre nach dem G20-Gipfel und in zweiter Instanz wichtig.“

Die Richter*innen am Hamburger Verwaltungsgericht hatten 2020 die Klage in erster Instanz zurückgewiesen und dabei nach Ansicht von Attac die Bedeutung von Camps für die Versammlungsfreiheit verkannt.

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt, aber gleichzeitig auch als Unterbringung für Protestaktionen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften erst gar nicht aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden zunächst nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.

Hinweis für Journalist*innen:
Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte akkreditieren Sie sich aus organisatorischen Gründen (Raumgröße) vorab per Mail an presse@attac.de. Rechtsanwältin Ulrike Donat sowie Ansprechpartner*innen von Attac stehen Ihnen nach der Verhandlung an Ort und Stelle zur Verfügung.

Für Rückfragen:
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152 2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 6130


(Kopie 1)

G20-Proteste in Hamburg: Campverbot erneut vor Gericht

Attac geht in Berufung – Massive Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Stadt und Polizei in zweiter Instanz auf dem Prüfstand

Verhandlung
•    Mittwoch, 1. März, 10 Uhr, Saal 5.01
•    Donnerstag, 2. März, 10 Uhr, Saal 5.01
•    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, Hamburg

Attac wehrt sich weiterhin gegen die massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit während der G20-Proteste 2017 in Hamburg: Am Mittwoch wird vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht die Berufungsklage des globalisierungskritischen Netzwerks und weiterer Betroffener gegen die zeitweilige Verhinderung und die Beschränkungen des damaligen Protestcamps im Altonaer Volkspark verhandelt.

„Vom versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels 2017 Lichtjahre entfernt. Nicht genug damit, dass die Stadtregierung ganze 38 Quadratkilometer mit einem totalen Versammlungsverbot zur demokratiefreien Zone erklärte. Stadt und Polizei versuchten auch mit allen Mitteln, Protestcamps außerhalb der Sperrzone zu verhindern. Camps sind als ein gelebter Ausdruck von Protest jedoch vom Versammlungsrecht geschützt und müssen bei solch einem Großereignis in der Stadt möglich sein“, sagt Dirk Friedrichs von Attac Deutschland.

Frauke Distelrath, Geschäftsführerin von Attac Deutschland, ergänzt: „Wer umstrittene Staatschefs wie Putin, Trump, Erdogan und Xi Jinping einlädt, der steht in der Pflicht, Versammlungen dagegen zu ermöglichen. Dazu gehören auch Protestcamps samt der notwendigen Infrastruktur wie Schlafplätzen, Kochstellen und Sanitärbereichen. Ein Angriff auf politische Grundrechte wie 2017 in Hamburg darf nicht geduldet werden. Das klarzustellen ist auch sechs Jahre nach dem G20-Gipfel und in zweiter Instanz wichtig.“

Die Richter*innen am Hamburger Verwaltungsgericht hatten 2020 die Klage in erster Instanz zurückgewiesen und dabei nach Ansicht von Attac die Bedeutung von Camps für die Versammlungsfreiheit verkannt.

Mit dem Camp in Altona wollten die Organisator*innen 2017 einen Ort schaffen, der die Meinungsbildung und den Protest gegen den G20-Gipfel unterstützt, aber gleichzeitig auch als Unterbringung für Protestaktionen in der Stadt dient. Stadt und Polizei boykottierten das Camp jedoch mit allen Mitteln, sodass der Aufbau erst am 1. Juli statt am 28. Juni beginnen konnte. Schlaf- und Versorgungszelte durften erst gar nicht aufgebaut werden. Statt des geplanten Camps mit 1000 Schlafzelten, Versammlungs- und Kochzelten mit gemeinsamen Kochstellen, Toiletten und Waschgelegenheiten wurden zunächst nur 20 Versammlungszelte und 50 Toiletten zugelassen. Erst am 5. Juli wurden 300 Schlafzelte, eine Küche und zwei Waschzelte zusätzlich erlaubt. Bemühungen, die Beschränkung von Schlafzelten weiter aufzuheben, blieben erfolglos.

Unterstützt wurde das Camp von einem breiten Bündnis, zu dem Attac, der Verein Comm e.V., der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, Die Falken, Studierendenverbände, DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk, die Linksjugend Solid, das Bündnis Jugend gegen G20, das Bündnis G20 Entern und die Interventionistische Linke gehörten.

Hinweis für Journalist*innen:
Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte akkreditieren Sie sich aus organisatorischen Gründen (Raumgröße) vorab per Mail an presse@attac.de. Rechtsanwältin Ulrike Donat sowie Ansprechpartner*innen von Attac stehen Ihnen nach der Verhandlung an Ort und Stelle zur Verfügung.

Für Rückfragen:
Dirk Friedrichs, Attac Deutschland, Tel. +49 177 3276 659
Frauke Distelrath, Geschäftsführerin Attac Deutschland, Tel. +49 152 2848 2449
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Kanzlei Ulrike Donat, Tel. +49 40 3980 6130