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Reform von reichen Staaten für reiche Staaten

Globale Mindeststeuer: zu niedrig und zum Nachteil der ärmsten Staaten

Die aktuellen Pläne der G7 für eine globale Reform der internationalen Konzernbesteuerung schaffen kein gerechtes globales Steuersystem, kritisiert Attac. Sie benachteiligen massiv ärmere Staaten, die schon jetzt am meisten unter den Gewinnverschiebungen leiden. Der Grundsatz, Konzerne dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, wird nicht verwirklicht. Alfred Eibl von der Attac-Arbeitsgruppe Finanzmärkte und Steuern: "Das ist eine Reform von reichen Staaten für reiche Staaten. Die G7 maßen sich an, die Steuerregeln für die ganze Welt zu gestalten, um sich selbst den Löwenanteil der Einnahmen zu sichern."

Mindeststeuersatz von 15 Prozent heizt Steuerdumping weiter an

Seit mehr als 20 Jahren fordert Attac eine Mindeststeuer für Konzerne. Doch der geplante Steuersatz von nur 15 Prozent ist viel zu niedrig. "15 Prozent entspricht dem Niveau aktueller Steuersümpfe und birgt die Gefahr, dass das globale Steuerdumping in diese Richtung fortgesetzt wird", stellt Alfred Eibl fest. 

Attac fordert als Ausgangspunkt einen globalen Mindeststeuersatz von 25 Prozent; ein Satz, der auch von zahlreichen internationalen Organisationen und Expert*innen gefordert wird. "Die nominellen Steuersätze für Unternehmen haben sich weltweit in den vergangenen 40 Jahren von rund 50 auf etwa 24 Prozent halbiert. In einer Zeit steigender Ungleichheit und angesichts der enormen Kosten der Pandemie gilt es, diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren, nicht weiter anzuheizen“, sagt Karl-Martin Hentschel, ebenfalls aktiv in der Attac-AG Finanzmärkte und Steuern. 

Zusätzliche Einnahmen gehen an reiche Staaten

Noch schwerer wiegt, dass die zusätzlichen Einnahmen der Mindeststeuer an die Konzernsitzländer, also die reichsten Staaten wie etwa Deutschland oder die USA fallen sollen. Ärmere Länder würden dabei fast leer ausgehen. Attac und internationale Steuerexpert*innen fordern daher, dass die zusätzlichen Einnahmen der Mindeststeuer nicht an Konzernsitzländer, sondern an jene Länder gehen, in denen die Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden.

Neuaufteilung der Gewinne: Amazon nicht betroffen?

Der G7-Plan sieht zusätzlich zur Mindeststeuer erstmals eine teilweise Neuaufteilung der Konzerngewinne vor. Im Prinzip wäre dies der richtige Ansatz, doch auch hier sind die Pläne völlig unzureichend. Denn nur 20 Prozent eines Konzerngewinns sollen nach Umsatz auf die Staaten aufgeteilt werden – jedoch nur, wenn die Gewinnmarge des Konzerns mehr als zehn Prozent beträgt. „Diese Regel würde nicht nur sehr wenige Konzerne betreffen, sondern ihnen zusätzlich enormen Bilanzierungs-Spielraum geben, die Gewinnmarge zu manipulieren und so die Aufteilung zu umgehen. Absurderweise ist derzeit nicht einmal geklärt, ob Amazon davon betroffen wäre", kritisiert Karl-Martin Hentschel.(1)

Umsatzschwache, ärmere Staaten verlieren erneut

Auch bei dieser Aufteilung nach Umsatz würden die ärmsten Länder stark benachteiligt. Sie leisten zwar oftmals über Produktionsstandorte einen großen Beitrag zur Wertschöpfung eines Konzerns, die Umsätze werden aber durch den Konsum in reichen Staaten erzielt.

Attac fordert daher die konsequente Aufteilung ALLER global erzielten Gewinne eines Konzerns je nach realer Wertschöpfung – die sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei wird der globale Gewinn anhand mehrerer Faktoren (wie Mitarbeiter*innen und Vermögenswerten, nicht nur nach Umsatz) auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Diese langjährige Attac-Forderung wird mittlerweile von Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt, zuletzt auch vom IWF für Europa.

Entwicklungsländer wie die Afrikanische Gruppe bei den Vereinten Nationen fordern seit Jahren eine neue UN-Steuerkonvention und die Aufnahme von zwischenstaatlichen UN-Steuerverhandlungen. Im Februar 2021 wurde diese Forderung durch einen neuen Bericht eines hochrangigen Gremiums, des sogenannten FACTI-Panels, bekräftigt.


(1) Die Gewinnmarge Amazons lag im Jahr 2020 nur bei 6,3 Prozent. Das Unternehmen betreibt sein Online-Einzelhandelsgeschäft mit sehr niedrigen Gewinnmargen; zum Teil, weil es stark reinvestiert, und zum Teil, um Marktanteile zu gewinnen.


(Kopie 1)

Reform von reichen Staaten für reiche Staaten

Globale Mindeststeuer: zu niedrig und zum Nachteil der ärmsten Staaten

Die aktuellen Pläne der G7 für eine globale Reform der internationalen Konzernbesteuerung schaffen kein gerechtes globales Steuersystem, kritisiert Attac. Sie benachteiligen massiv ärmere Staaten, die schon jetzt am meisten unter den Gewinnverschiebungen leiden. Der Grundsatz, Konzerne dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, wird nicht verwirklicht. Alfred Eibl von der Attac-Arbeitsgruppe Finanzmärkte und Steuern: "Das ist eine Reform von reichen Staaten für reiche Staaten. Die G7 maßen sich an, die Steuerregeln für die ganze Welt zu gestalten, um sich selbst den Löwenanteil der Einnahmen zu sichern."

Mindeststeuersatz von 15 Prozent heizt Steuerdumping weiter an

Seit mehr als 20 Jahren fordert Attac eine Mindeststeuer für Konzerne. Doch der geplante Steuersatz von nur 15 Prozent ist viel zu niedrig. "15 Prozent entspricht dem Niveau aktueller Steuersümpfe und birgt die Gefahr, dass das globale Steuerdumping in diese Richtung fortgesetzt wird", stellt Alfred Eibl fest. 

Attac fordert als Ausgangspunkt einen globalen Mindeststeuersatz von 25 Prozent; ein Satz, der auch von zahlreichen internationalen Organisationen und Expert*innen gefordert wird. "Die nominellen Steuersätze für Unternehmen haben sich weltweit in den vergangenen 40 Jahren von rund 50 auf etwa 24 Prozent halbiert. In einer Zeit steigender Ungleichheit und angesichts der enormen Kosten der Pandemie gilt es, diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren, nicht weiter anzuheizen“, sagt Karl-Martin Hentschel, ebenfalls aktiv in der Attac-AG Finanzmärkte und Steuern. 

Zusätzliche Einnahmen gehen an reiche Staaten

Noch schwerer wiegt, dass die zusätzlichen Einnahmen der Mindeststeuer an die Konzernsitzländer, also die reichsten Staaten wie etwa Deutschland oder die USA fallen sollen. Ärmere Länder würden dabei fast leer ausgehen. Attac und internationale Steuerexpert*innen fordern daher, dass die zusätzlichen Einnahmen der Mindeststeuer nicht an Konzernsitzländer, sondern an jene Länder gehen, in denen die Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden.

Neuaufteilung der Gewinne: Amazon nicht betroffen?

Der G7-Plan sieht zusätzlich zur Mindeststeuer erstmals eine teilweise Neuaufteilung der Konzerngewinne vor. Im Prinzip wäre dies der richtige Ansatz, doch auch hier sind die Pläne völlig unzureichend. Denn nur 20 Prozent eines Konzerngewinns sollen nach Umsatz auf die Staaten aufgeteilt werden – jedoch nur, wenn die Gewinnmarge des Konzerns mehr als zehn Prozent beträgt. „Diese Regel würde nicht nur sehr wenige Konzerne betreffen, sondern ihnen zusätzlich enormen Bilanzierungs-Spielraum geben, die Gewinnmarge zu manipulieren und so die Aufteilung zu umgehen. Absurderweise ist derzeit nicht einmal geklärt, ob Amazon davon betroffen wäre", kritisiert Karl-Martin Hentschel.(1)

Umsatzschwache, ärmere Staaten verlieren erneut

Auch bei dieser Aufteilung nach Umsatz würden die ärmsten Länder stark benachteiligt. Sie leisten zwar oftmals über Produktionsstandorte einen großen Beitrag zur Wertschöpfung eines Konzerns, die Umsätze werden aber durch den Konsum in reichen Staaten erzielt.

Attac fordert daher die konsequente Aufteilung ALLER global erzielten Gewinne eines Konzerns je nach realer Wertschöpfung – die sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei wird der globale Gewinn anhand mehrerer Faktoren (wie Mitarbeiter*innen und Vermögenswerten, nicht nur nach Umsatz) auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Diese langjährige Attac-Forderung wird mittlerweile von Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt, zuletzt auch vom IWF für Europa.

Entwicklungsländer wie die Afrikanische Gruppe bei den Vereinten Nationen fordern seit Jahren eine neue UN-Steuerkonvention und die Aufnahme von zwischenstaatlichen UN-Steuerverhandlungen. Im Februar 2021 wurde diese Forderung durch einen neuen Bericht eines hochrangigen Gremiums, des sogenannten FACTI-Panels, bekräftigt.


(1) Die Gewinnmarge Amazons lag im Jahr 2020 nur bei 6,3 Prozent. Das Unternehmen betreibt sein Online-Einzelhandelsgeschäft mit sehr niedrigen Gewinnmargen; zum Teil, weil es stark reinvestiert, und zum Teil, um Marktanteile zu gewinnen.