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Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht

Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die nächste Runde: Am Mittwoch, 26.  Februar, muss das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob unser Engagement für eine gerechte Globalisierung auch aus juristischer Sicht als gemeinnützig anzuerkennen ist.

Dabei handelt es sich um dieselben Richter, die im November 2016 unserer Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz ohne Wenn und Aber stattgegeben hatten. Sehr zum Missfallen des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble. Sein Ministerium wies das Frankfurter Finanzamt an, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München zu beantragen und erklärte sich selbst zur Prozesspartei. Die Folge: Der BFH hob das Kasseler Urteil im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an die erste Instanz.

An den Richtern des Hessischen Finanzgerichts ist es jetzt erneut zu entscheiden, ob Attac als gemeinnützig anzusehen ist - trotz der strikten Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH). Denn anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH in seiner viel kritisierten Entscheidung vor einem Jahr kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. Allerdings hat er den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als die bisherige Rechtsprechung gesteckt. Ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. So haben Finanzämter infolge des BFH-Urteils bereits mehreren Organisationen - darunter Campact und das Demokratische Zentrum Ludwigsburg - die Gemeinnützigkeit entzogen. Weitere Aberkennungen stehen zu befürchten.

Maria Wahle vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis: "Wir kämpfen weiter um die Gemeinnützigkeit von Attac - für uns und stellvertretend für viele kritische Organisationen. Denn nicht erst Erfurt hat gezeigt, wie dringend eine wehrhafte Demokratie auf aktive Bürger*innen und eine wache Zivilgesellschaft angewiesen ist. Zugleich nehmen die Versuche, unliebsame kritische Stimmen leiser werden zu lassen und Handlungsspielräume für bürgerschaftliches demokratisches Engagement zu verengen, immer mehr zu. Dagegen wehren wir uns mit aller Kraft, politisch und juristisch."

Die Verhandlung am 26. Februar ist öffentlich. Los geht es um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 2 des Hessischen Finanzgerichts im Königstor 35 in Kassel.


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Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht

Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die nächste Runde: Am Mittwoch, 26.  Februar, muss das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob unser Engagement für eine gerechte Globalisierung auch aus juristischer Sicht als gemeinnützig anzuerkennen ist.

Dabei handelt es sich um dieselben Richter, die im November 2016 unserer Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz ohne Wenn und Aber stattgegeben hatten. Sehr zum Missfallen des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble. Sein Ministerium wies das Frankfurter Finanzamt an, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München zu beantragen und erklärte sich selbst zur Prozesspartei. Die Folge: Der BFH hob das Kasseler Urteil im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an die erste Instanz.

An den Richtern des Hessischen Finanzgerichts ist es jetzt erneut zu entscheiden, ob Attac als gemeinnützig anzusehen ist - trotz der strikten Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH). Denn anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH in seiner viel kritisierten Entscheidung vor einem Jahr kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. Allerdings hat er den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als die bisherige Rechtsprechung gesteckt. Ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. So haben Finanzämter infolge des BFH-Urteils bereits mehreren Organisationen - darunter Campact und das Demokratische Zentrum Ludwigsburg - die Gemeinnützigkeit entzogen. Weitere Aberkennungen stehen zu befürchten.

Maria Wahle vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis: "Wir kämpfen weiter um die Gemeinnützigkeit von Attac - für uns und stellvertretend für viele kritische Organisationen. Denn nicht erst Erfurt hat gezeigt, wie dringend eine wehrhafte Demokratie auf aktive Bürger*innen und eine wache Zivilgesellschaft angewiesen ist. Zugleich nehmen die Versuche, unliebsame kritische Stimmen leiser werden zu lassen und Handlungsspielräume für bürgerschaftliches demokratisches Engagement zu verengen, immer mehr zu. Dagegen wehren wir uns mit aller Kraft, politisch und juristisch."

Die Verhandlung am 26. Februar ist öffentlich. Los geht es um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 2 des Hessischen Finanzgerichts im Königstor 35 in Kassel.