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Finanzminister Scholz' Ablehnung einer Digitalsteuer für große Digitalunternehmen ist unbegreiflich

Pressemitteilung des Netzwerks Steuergerechtigkeit

Die "Dämonisierung der großen Digitalunternehmen" sei "nicht zielführend", heißt es in einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums. Dabei liegt die Steuerquote von Apple und Co. laut aktuellen Schätzungen weiterhin unter drei Prozent der Gewinne, während einheimische Kleinunternehmen fast 30 Prozent Steuern zahlen müssen. Deshalb ist die Ablehnung einer Digitalsteuer durch Finanzminister Olaf Scholz unbegreiflich. Der Vorstoß Frankreichs für eine Digitalsteuer muss unbedingt unterstützt werden, um zu einer gerechten Besteuerung der Gewinne zu kommen.

„Es ist kein Zufall, dass Apple und Amazon bereits die Billionen-Dollar-Aktienwert-Grenze gerissen haben. Das Geschäftsmodell dieser Digitalunternehmen beruht auf der kostenlosen Aneignung und Vermarktung der Daten ihrer Nutzer und Kunden, Big-Data genannt. Da die Qualität ihrer Angebote mit der Menge der Daten wächst, haben sie neben dem üblichen Skalenvorteil von Großunternehmen auch noch den 'Big-Data-Vorteil'. Daher rührt die inhärente Tendenz zur Bildung von weltweiten Monopolen“, so Lisa Großmann, Koordinatorin des Netzwerks Steuergerechtigkeit.

„Solange es in Europa keine Gesamtkonzernsteuer und keine Mindestbesteuerung von Unternehmen gibt, ist eine progressive Digitalsteuer für die Umsätze von Digitalunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz in der EU mehr als gerechtfertigt. Nachdem das bisherige Steuervermeidungs-Modell 'Double-Irish-with-Dutch-Sandwich' durch Intervention der EU-Kommission untersagt wurde, arbeitet Apple nun mit dem 'Green Jersey', ein Modell, das von der irischen Regierung bewusst als Ablösung des Double Irish auf Empfehlung der US-Außenhandelskammer in Irland gestaltet wurde. Microsoft arbeitet statt dessen mit dem 'Single Malt' mit einer Tochter in Malta. Anwaltskanzleien werben offen mit einem Steuersatz von unter 2,5 Prozent“, sagt Karl-Martin Hentschel von Attac.

Es ist unbegreiflich, dass es Scholz ablehnt, dagegen etwas zu unternehmen, während einheimische Kleinunternehmen fast 30 Prozent Steuern zahlen müssen.


Kontakt für Rückfragen:

  • Karl-Martin Hentschel, karl-martin.hentschel@attac.de, Tel. 0151 5908 4268
  • Lisa Großmann, lisa.grossmann@netzwerk-steuergerechtigkeit.de, Tel. 030 275 82 614

(Kopie 1)

Finanzminister Scholz' Ablehnung einer Digitalsteuer für große Digitalunternehmen ist unbegreiflich

Pressemitteilung des Netzwerks Steuergerechtigkeit

Die "Dämonisierung der großen Digitalunternehmen" sei "nicht zielführend", heißt es in einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums. Dabei liegt die Steuerquote von Apple und Co. laut aktuellen Schätzungen weiterhin unter drei Prozent der Gewinne, während einheimische Kleinunternehmen fast 30 Prozent Steuern zahlen müssen. Deshalb ist die Ablehnung einer Digitalsteuer durch Finanzminister Olaf Scholz unbegreiflich. Der Vorstoß Frankreichs für eine Digitalsteuer muss unbedingt unterstützt werden, um zu einer gerechten Besteuerung der Gewinne zu kommen.

„Es ist kein Zufall, dass Apple und Amazon bereits die Billionen-Dollar-Aktienwert-Grenze gerissen haben. Das Geschäftsmodell dieser Digitalunternehmen beruht auf der kostenlosen Aneignung und Vermarktung der Daten ihrer Nutzer und Kunden, Big-Data genannt. Da die Qualität ihrer Angebote mit der Menge der Daten wächst, haben sie neben dem üblichen Skalenvorteil von Großunternehmen auch noch den 'Big-Data-Vorteil'. Daher rührt die inhärente Tendenz zur Bildung von weltweiten Monopolen“, so Lisa Großmann, Koordinatorin des Netzwerks Steuergerechtigkeit.

„Solange es in Europa keine Gesamtkonzernsteuer und keine Mindestbesteuerung von Unternehmen gibt, ist eine progressive Digitalsteuer für die Umsätze von Digitalunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz in der EU mehr als gerechtfertigt. Nachdem das bisherige Steuervermeidungs-Modell 'Double-Irish-with-Dutch-Sandwich' durch Intervention der EU-Kommission untersagt wurde, arbeitet Apple nun mit dem 'Green Jersey', ein Modell, das von der irischen Regierung bewusst als Ablösung des Double Irish auf Empfehlung der US-Außenhandelskammer in Irland gestaltet wurde. Microsoft arbeitet statt dessen mit dem 'Single Malt' mit einer Tochter in Malta. Anwaltskanzleien werben offen mit einem Steuersatz von unter 2,5 Prozent“, sagt Karl-Martin Hentschel von Attac.

Es ist unbegreiflich, dass es Scholz ablehnt, dagegen etwas zu unternehmen, während einheimische Kleinunternehmen fast 30 Prozent Steuern zahlen müssen.


Kontakt für Rückfragen:

  • Karl-Martin Hentschel, karl-martin.hentschel@attac.de, Tel. 0151 5908 4268
  • Lisa Großmann, lisa.grossmann@netzwerk-steuergerechtigkeit.de, Tel. 030 275 82 614