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Offiziell: EU-Kommission forciert EU-Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

Riesiger Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft

Die EU-Kommission vollzieht eine 180-Grad-Wendung und forciert nun offiziell den Ausstieg der EU-Staaten aus Energiecharta-Vertrag (ECT). Dies gab ein Sprecher der EU-Kommission gestern Nachmittag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bekannt. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform POLITICO aus einem entsprechenden internen EU-Dokument zitiert, das an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt wurde. 

Attac begrüßt den Sinneswandel der Kommission ausdrücklich: Die Kommission hat endlich die politische Realität akzeptiert. Der Energiecharta-Vertrag findet unter den EU-Staaten keine Zustimmung mehr, weil er Klimaschutzmaßnahmen und die dringend notwendige Energiewende behindert, erklärt Hanni Gramann, Attac-Welthandelsexpertin. Dieser erfreuliche Sinneswandel ist auch ein riesiger Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, die seit Jahren in vielen EU-Staaten gegen den Vertrag kämpft.

Voraussetzung für einen koordinierten Ausstieg der EU ist eine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Staaten. Diese ist zum Greifen nahe: Deutschland hat im vergangenen November seinen Ausstieg aus dem ECT-Vertrag angekündigt. Auch Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien und Luxemburg haben den Ausstieg aus dem Vertrag angekündigt oder vollzogen. Laut Attac vorliegenden Informationen sind neben Österreich auch Belgien, Portugal, Irland, Dänemark, Griechenland, Tschechien, Bulgarien und Lettland bereit einen Ausstieg zu vollziehen. 

Vertrag gefährdet die Energiewende

Der ECT ist ein Vertrag zwischen 53 Staaten inklusive der EU. Er ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten für neue Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profite bedrohen. Beispiele dafür sind etwa Konzernklagen gegen den Kohleausstieg der Niederlande, gegen ein Frackingverbot in Slowenien oder gegen das Verbot einer Ölplattform in Italien. 

Der Vertrag engt somit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende. Die EU hatte jahrelang versucht, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Daher gibt es auf EU-Ebene keine Mehrheit für den überarbeiteten Vertrag. 


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Offiziell: EU-Kommission forciert EU-Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag

Riesiger Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft

Die EU-Kommission vollzieht eine 180-Grad-Wendung und forciert nun offiziell den Ausstieg der EU-Staaten aus Energiecharta-Vertrag (ECT). Dies gab ein Sprecher der EU-Kommission gestern Nachmittag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bekannt. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform POLITICO aus einem entsprechenden internen EU-Dokument zitiert, das an die EU-Mitgliedsstaaten verschickt wurde. 

Attac begrüßt den Sinneswandel der Kommission ausdrücklich: Die Kommission hat endlich die politische Realität akzeptiert. Der Energiecharta-Vertrag findet unter den EU-Staaten keine Zustimmung mehr, weil er Klimaschutzmaßnahmen und die dringend notwendige Energiewende behindert, erklärt Hanni Gramann, Attac-Welthandelsexpertin. Dieser erfreuliche Sinneswandel ist auch ein riesiger Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, die seit Jahren in vielen EU-Staaten gegen den Vertrag kämpft.

Voraussetzung für einen koordinierten Ausstieg der EU ist eine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Staaten. Diese ist zum Greifen nahe: Deutschland hat im vergangenen November seinen Ausstieg aus dem ECT-Vertrag angekündigt. Auch Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien und Luxemburg haben den Ausstieg aus dem Vertrag angekündigt oder vollzogen. Laut Attac vorliegenden Informationen sind neben Österreich auch Belgien, Portugal, Irland, Dänemark, Griechenland, Tschechien, Bulgarien und Lettland bereit einen Ausstieg zu vollziehen. 

Vertrag gefährdet die Energiewende

Der ECT ist ein Vertrag zwischen 53 Staaten inklusive der EU. Er ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten für neue Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profite bedrohen. Beispiele dafür sind etwa Konzernklagen gegen den Kohleausstieg der Niederlande, gegen ein Frackingverbot in Slowenien oder gegen das Verbot einer Ölplattform in Italien. 

Der Vertrag engt somit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende. Die EU hatte jahrelang versucht, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Daher gibt es auf EU-Ebene keine Mehrheit für den überarbeiteten Vertrag.