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Housing for All

Am 27. März 2019 fiel in Wien der Startschuss für die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) "Housing for All". Ziel der EBI war die Bekämpfung der dramatischen Wohnungsnot in der Europäischen Union. Dazu wurde der EU-Gesetzgeber aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für bezahlbares und soziales Wohnen zu schaffen. Attac hat die EBI unterstützt.

EBI ist beendet

Die Initiator*innen beendeten die EBI vorzeitig im Februar 2020. Dennoch bleiben die Forderungen der EBI unverändert wichtig. Attac wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass das EU-Recht nicht länger den Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungswesens behindert.

Die Begründung für den Rückzug der EBI findet ihr hier auf der Website des Bündnisses Housing for all.

Forderungen der EBI Housing for All

  • Das EU-Beihilferecht schränkt die Finanzierung von sozialem und öffentlichem Wohnungsbau erheblich ein. Der Zugang zu gefördertem Wohnraum darf danach ausschließlich sozial Benachteiligten zugute kommen. Damit fördert das EU-Recht die soziale Trennung (Segregation) in den Städten und schließt viele Menschen mit mittlerem Einkommen vom Zugang zu bezahlbarem Wohnraum aus. Daher forderte die EBI: Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum darf nicht durch das EU-Beihilferecht beschränkt werden.
  • Die EU-Haushaltsvorschriften (sogenannte Maastricht-Kriterien) schränken die Finanzierung von sozialem und öffentlichem Wohnungsbau ebenfalls ein. Öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum werden in die Defizitberechnungen der Mitgliedsstaaten einbezogen und unterbleiben deshalb häufig. Daher forderte die EBI: Öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnraum müssen von den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden. Damit richtete sich die EBI gegen die insbesondere von Deutschland forcierte Schuldenbremse auf europäischer Ebene und forderte die teilweise Einführung der sogenannten goldenen Regel für öffentliche Investitionen.

Diese beiden Forderungen der EBI wendeten sich gegen EU-rechtliche Treiber der Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge und sind daher für Attac von besonderer Bedeutung.
Weitere Forderungen der EBI waren:

  • Öffentliche und gemeinnützige Wohnbauträger müssen Finanzmittel zu besonders guten Konditionen von der Europäischen Investitionsbank erhalten.
  • Kurzzeitvermietungen etwa über digitale Plattformen wie AirBnB müssen auf europäischer Ebene reguliert werden, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
  • Um den Wohnbedarf in den europäischen Regionen darstellen zu können, müssen entsprechende Daten europaweit standardisiert erhoben werden.