Wer zahlt für die Krise?
Finanzierung der Krisenprogramme zu Lasten der Finanzvermögen
Corona zeigt: Geld ist bei Bedarf schnell mobilisierbar, die "schwarze Null" vorerst vom Tisch. Die Krisenmaßnahme dürfen jedoch nicht wieder von der Allgemeinheit in Form von Kürzungen an anderer Stelle bezahlt werden. Die Kosten der "Rettungen" müssen diejenigen tragen, die mit Vermögen, hohen Einkommen, gestiegenen Börsenkursen und niedrigen Steuern profitiert haben.
Alle Forderungen des Attac-KoKreises im Umgang mit der Corona-Pandemie
Existenzen sichern – Betroffene schützen
Je länger die Corona-Pandemie anhält, umso mehr leiden die wirtschaftlich diskriminierten Menschen. Um dies zu verhindern, braucht es zunächst existenzsichernde Maßnahmen für die von der Krise Betroffenen. Dazu gehören:
• Kompensation aller Umsatzeinbußen für Soloselbständige, Kulturschaffende und kleine Betriebe. Für eine schnelle wirksame Hilfe müssen bürokratische Hürden abgebaut und die Bearbeitungsdauer verkürzt werden
• Weitere Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld und Alg 1
• Sofortige Anhebung von Hartz IV auf armutsfeste Regelsätze von mindestens 644 Euro
• Krisenfeste soziale Absicherung für alle Menschen in Deutschland
• Aussetzung aller Kündigungen, Zwangsräumungen und Mieterhöhungen sowie dezentrale Unterbringung von Obdach- und Wohnungslosen
(aus der KoKreis-Erklärung vom 12. November 2020)