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Die Organisation ATTAC empfinde ich als gemeinnützig, weil sie von Anfang an eine Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der BürgerInnen war und dieses Ziel für den größten Teil der Weltbevölkerung positive Auswirkungen hätte. Außerdem habe ich mich intensiv mit Christian Felbers Konzept der "Gemeinwohlökonomie" beschäftigt und halte selbiges für eines der interessantesten ökonomischen Konzepte der letzten 150 Jahre.
In meiner Heimat, der Volksrepublik China, arbeiteten alle sehr hart, um unnötige Emissionen zu vermeiden. Wer das nicht möchte, der wird dazu gezwungen. Das ist genau richtig und andere Staaten sollten sich daran ein Beispiel nehmen. Ich finde es gut, dass sich "attac" für die Globalisierung einsetzt. Macht weiter so!
Gehört einfach zu den fortschrittlichen Buergerbewegungen die für Gerechtigkeit kämpfen. Es ist eine Frechheit und Zeichen einer autoritär werdenden Gesellschaft, dass sie nicht mehr als gemeinnützig gilt, deshalb hat attac mehr Mitglieder verdient!
attac fördert nicht nur bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke sondern lebt es auch
Weil Attac in Bereichen aktiv wird, in denen Regierungen aufgrund des Einflusses von sog. Eliten absichtlich gegen die Interessen der Mehrheit arbeiten.
ihr dienst dem gemeinwohl, weil ihr menschen eine stimme gebt, die selbst nicht aktiv werden können und / oder ihr sie hinter dem ofen aus ihren depressionen 'rausholt.
Attac ist eine konkrete Möglichkeit Bürgerwillen frei und direkt zu reklamieren. Es muss Institutionen geben, die die subtile politische Steuerung und Verblendung aufdeckt und darstellt. Deshalb ist die Gemeinnützigkeit schon prinzipbedingt gegeben und die vorliegende Maßnahme richtet sich gegen die Demokratie. bedingt gegeben und eine Maßnahme gegen den Bürger in der vorliegenden ist ist jede rDie Einfachheit der Umsetzung und die zum
Weil attac für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung kämpft.
In einer Demokratie sollte das Volk der Souverän sein.
Wenn das Urteil des BFH der geltenden Gesetzeslage entsprechen sollte, muss der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag die Gesetzeslage sofort ändern. Das Urteil betrifft hunderte gemeinnütziger Vereine.
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