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Gesetz gegen „Gehsteigbelästigung“ von Schwangeren durch Abtreibungsgegner Besser wäre: Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

Abtreibungsgegner*innen drohen künftig 5.000 Euro Bußgeld, wenn sie Schwangere vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken belästigen. CDU und AFD stimmten gegen das Gesetz

Zweifellos ein überfälliges Gesetz: In jedem Jahr halten Abtreibungsgegner*innen weltweit sogenannte „Mahnwachen“ vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen ab. Organisiert wird der internationale Anti-Abtreibung-Protest von der US-amerikanischen christlichen Organisation „40 Days For Life“. Die Abtreibungsgegner*innen stehen dann vierzig Tage lang vor den Beratungsstellen (von pro familia), singen und beten, kniend, mit Marienbildern um dem Hals und appellierenden Plakaten (etwa „ICH WILL LEBEN!“ und „ICH BIN EINE PERSON“ neben dem Bild eines Fötus). Bei anderen Formen sog. Gehsteigbelästigung werden Frauen auch direkt  beschimpft und beleidigt.

In anderen Ländern existieren dazu schon gesetzliche Regelungen. Auch der Europarat empfiehlt ein solches Gesetz. Insbesondere in der BRD erfordert die Tatsache, dass es eine gesetzliche Beratungspflicht gibt, Schutzmaßnahmen für die Schwangeren, die sich dieser Pflicht unterziehen. So heißt es auch im Gesetz-Entwurf: „Erlegt der Staat der Schwangeren diese Pflicht auf, so muss er dafür Sorge tragen, dass sie dieser ohne wesentliche Hindernisse nachkommen kann“.  Besser wäre es natürlich, der Beratungszwang und der gesamte §218 würden endlich gestrichen

In Zukunft haben die Länder nicht nur ein entsprechendes ausreichendes Angebot an Beratungsstellen, sondern zugleich „den ungehinderten Zugang“ zu diesem Angebot sicherzustellen, und zwar in einem räumlichen Radius von 100 Metern um den Eingangsbereich. Damit sollen neben den Schwangeren auch das Personal der Beratungsstellen und der Einrichtungen geschützt werden.

Wie wirksam das Gesetz wirklich ist, bzw. wie viele Hintertüren es offen lässt, wird sich bei den nächsten Verfahren herausstellen, die es gewiss geben wird.

Doch auch wenn mit dem Gesetz der Weg zu den Beratungsstellen frei gemacht wird: Die eigentliche Forderung bleibt: „Weg mit dem §218 StGB“, Streichung des gewollten Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch – wie es übrigens auch die Expertinnen-Kommission der Regierung vorschlägt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die aktuell geltenden Straftatbestände einer verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Prüfung nicht standhalten.

Wir unterstützen die Forderungen der Kampagne „Legal- Einfach -Fair“:

  • Abschaffung des § 218 StGB: Der Paragraph im Strafgesetz, der Schwangerschafts-abbrüche kriminalisiert, soll gestrichen werden.
  • Medizinische Versorgungslage: Wir brauchen mehr Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen. Staatliche Krankenhäuser müssen eine Angebotspflicht und kein Weigerungsrecht haben.
  • Ausbildung: Verpflichtende Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs.
  • Beratungsrecht: Schwangere brauchen ein Recht auf Beratung, anstatt zu einer Beratung verpflichtet zu sein.
  • Wartefrist: Die dreitägige Wartefrist soll abgeschafft werden.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch sollen - wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff - durch die Krankenkassen übernommen werden. 
  • Vertrauen: Ungewollt Schwangeren zutrauen, dass sie die richtige Entscheidung treffen.